Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
Leistungsfahigkeit sollen schwacher, zu vergleichende gleich und Individu- 
en mit stärkerer Leistungsfähigkeit sollen höher besteuert werden. 
Problematik dabei ist die Einschätzung der Leistungsfähigkeit (vertikale 
Gerechtigkeit). Um dieser Einschätzung gerecht zu werden benötigt es 
einen Indikator. In den meisten Fällen wird das Einkommen gewählt. Nach 
der Wahl eines geeigneten Indikators stellt sich die Frage des Steuertari- 
fes. Soll dieser progressiv sein, für alle gleich oder wie seit kurzem in 
Schweizer Kantonen im Gespräch degressiv? Diese Frage ist und bleibt 
aktuell. Liechtenstein arbeitet im Moment mit einer Progressionstabelle. Es 
werden, mit diesem Prinzip, der Exekutive keine Schranken der Besteue- 
rung auferlegt. 
Äquivalenzprinzip: Dieses Prinzip geht von einem unvollkommenen 
Staat aus, bei dem die Besteuerung nach jeweiliger Zustimmung zum 
Ausgabenprojekt getätigt werden. Den Entscheidungsträgern in Steuerfra- 
gen werden rigorose Schranken der Besteuerung auferlegt. Die 
Wertschätzung der jeweiligen staatlichen Leistung bestimmt den Tarif der 
Steuer, in so fern kann eine diesem Prinzip gerecht werdende Besteuerung 
progressiv sein muss es aber nicht. Eine Rechtfertigung dieses Prinzips ist 
gegeben, wenn sie der Gesamtheit der Bürger keinen abschliessenden 
Nutzenverlust bedeutet, sondern als Leistung für eine staatliche Gegen- 
leistung.’ 
1.7 Geschichte und Bedeutung des Steuerrechts im Fürstentum 
Liechtenstein 
Bereits vor dem zweiten Weltkrieg hat Liechtenstein wichtige gesetzliche 
Werke geschaffen, welche Jahrzehnte später den wirtschaftlichen Auf- 
schwung mitprägten. Folgende Aufzählung gibt einen Überblick über die 
wichtigsten geschichtlichen Fakten:* Um ausländisches Kapital anzuziehen 
trat 1923 nach schweizerischem Vorbild das Steuergesetz (SteG) in Kraft. 
  
7 Vgl. Homburg (2007), S. 8 
8 Vgl. Marxer/Goop/Oberhuber et al. (2003), S. 157 ff. 
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