Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
Diese Arbeit möchte lediglich verschiedene Szenarien simulieren, losgelöst 
von den gesellschaftspolitischen Problemen, die eine Steuerreform mit 
sich bringen würde. Sie schliesst die Schwierigkeiten einer politischen 
Umsetzung einer Steuerreform aus. 
1.4 Definition und Zweck der Steuern 
Steuern sind auferlegte Zwangsabgaben von Öffentlichen Gebietskörper- 
schaften (Staat, Gemeinde, Kantone, Länder), welche der Bürger ohne 
Anspruch auf eine direkte Gegenleistung zu bezahlen hat.‘ Die Steuern 
haben zwei wesentliche Funktionen. Sie dienen den Gebietskörperschaften 
als fiskalische Einnahmengewinnung. Zudem sind sie ein wirksames Mittel 
für die Wirtschafts- und Sozialpolitik. In diesem Sinne können sie Len- 
kungszweck oder einen Umverteilungszweck haben.’ Ein bestimmtes 
Verhalten der Steuerpflichtigen soll mit dem Lenkungszweck erreicht wer- 
den. Eine Nikotinsteuer beispielsweise wird eingeführt um eine Reduktion 
der Raucher zu erreichen und somit die Gesundheitsschäden zu verhin- 
dern. Der Umverteilungszweck ist nach liberalem Gedankengut ein 
Grundsatz der Lastenausteilung. Die Bürger sollen nach individueller Leis- 
tungsfáhigkeit Beiträge zur Gemeinschaft leisten. Gemäss der 
egalitaristischen Auffassung ist das Hauptproblem nicht die Lastenaustei- 
lung, sondern die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen. 
Nach Adam Smith sollen Steuern bestimmte Steuergrundsátze haben:? 
Gleichmássigkeit Steuern sollen im Verhältnis zur Leistungsfahigkeit 
stehen 
Bestimmtheit Steuerforderung muss eindeutig festgelegt sein 
Bequemlichkeit Erfülung der Steuerforderung muss erleichtert wer- 
den 
Billigkeit Erhebungskosten sollen móglichst gering sein 
  
! ygl. Bertelsmann (1989), S. 396 
? Vgl. Homburg (2007), S. 5 f. 
? Vgl. Bertelsmann (1989), S. 396 
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