Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Landtagstätigkeit verstärkt. Da sich die Abgeordneten dieser Teilnahme des Volkes am politsichen Gebaren und der direktdemokratischen Ele- mente bewusst sind, agieren sie nie völlig emanzipiert vom Volk. Für den Landtag ist es von Vorteil, wenn er die (Mehrheits-)Mei- nungen der Stimmberechtigten antizipiert und so ein Referendum gegen einen Landtagsentscheid verhindert. Er steht somit zwei wirksamen Ve- tospielern gegenüber: dem Landesfürsten und dem Volk. Zudem entzie- hen die direkten Volksrechte dem Landtag abschliessende Kompeten- zen, die sonst in seinen Wirkungsbereich fallen würden. Zu denken ist dabei an die Richterwahl, bei der er nur einen Vorschlag des Richtergre- miums annehmen oder konkurrenzierende Vorschläge einer Volksab- stimmung unterbreiten kann. Zudem wirkt der Landtag gegenüber dem Landesfürsten (Misstrauensvotum, Monarchieabschaffung) nur als Durchlaufstelle zwischen Fürst bzw. Fürstenhaus und Volk. Der Land- tag kann sich allerdings auch selbst aus der Entscheidverantwortung nehmen, indem er eine beschlossene Vorlage dem Volk vorlegt.160In den letzten zehn Jahren hat der Landag allerdings keine von ihm gutgeheis- sene Vorlage freiwillig dem Volk vorgelegt.97 
Auswirkungen der direktdemokratischen Elemente auf die Landtagsarbeit 160 Marxer/Pállinger, S. 46.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.