Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

schaft, somit also letztlich eine bessere Performanz im Sinne und Inte- resse der Wählerschaft».82M. E. ist dies dadurch zu ergänzen, dass durch eine Direktwahl der Regierung die Landtagsmehrheit stellende Partei nicht zwingend auch die Mehrheit in der Regierung innehätte. Dadurch scheitert die unabhängige Stellung des Landtags gegenüber der Regie- rung nicht per se und ex ante. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Identität von Landtags- und Regierungsmehrheit wäre durch eine Di- rektwahl der Regierung eingedämmt.83 Marxer zieht zu dieser Thematik folgende Schlussfolgerungen: «Eine Direktwahl der liechtensteinischen Regierung durch das Volk würde eine bedeutende Systemveränderung bewirken. Die bisher massgeblich parlamentarisch geprägte Regierungsbestellung unter Mitwirkung des Fürsten würde durch ein Wahlverfahren ab- gelöst, welches präsidentiellen Regierungssystemen eigen ist. Präsi- dentielle Regierungssysteme signalisieren in der Regel eine mit mehr Machtfülle ausgestattetet Exekutive als die parlamentarischen Systeme. In Liechtenstein würde dies bedeuten, dass die bereits heute dominierende Gestaltungskraft der Regierung weiter zuneh- men würde. Da das liechtensteinische politische System noch wei- tere Komponenten kennt, namentlich Fürst und Fürstenhaus, di- rektdemokratische Volksrechte sowie eine Verfassungsgerichtsbar- keit, müsste genau bestimmt werden, inwiefern diese Organe ihre bestehenden Kompetenzen beibehalten, verlieren oder ausdehnen würden, wobei insbesondere das jeweilige Verhältnis zur Regie- rung zu klären wäre. Erst wenn alle Kompetenzen und Verfahrens- wege detailliert geklärt sind, können Machtverschiebungen bei ei- ner solch grundlegenden Systemveränderung verbindlicher einge- schätzt werden.»84 Wie von Marxer angesprochen, sind Wahlsysteme «Ausdruck politischer Machtverhältnisse».85Die Diskussionen um die Verfassungsrevision 78Landtagswahlen 
82 Marxer, Direktwahl, S. 1. 83 Könnten sich die Abgeordneten von ihrer Parteidisziplin lösen, dann wäre auch da- durch die unabhängige Stellung des Landtags gegenüber der Regierung erreicht. Eine Durchbrechung der hegemonialen Stellung der Volksparteien könnte ihres dazu beitragen. 84 Marxer, Direktwahl, S. 23. 85 Nohlen, Wahlrecht 1989, S. 245.
	        

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