Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Unterland 62 Prozent ortsansässige Bürger beheimaten.31Darüber hi- naus haben die in ihrer Heimatgemeinde lebenden Bürger im Verhältnis zu allen wohnhaften Personen in dieser Gemeinde einen durchschnittli- chen Anteil von lediglich 43 Prozent, was die steigende «Entwurzelung» der Bürger zu deren Heimatgemeinde aufzeigt.32Folglich verliert die Heimatgemeinde und damit die räumliche Dimension an Bedeutung, weshalb bei den letzten Landtagswahlen lediglich sieben der 25 Abge- ordneten am meisten Stimmen aus ihrer Heimatgemeinde erhalten ha- ben.33Damit kann heute im Gegensatz zu früher ein Landtagskandidat nicht mehr als Kandidat «seines» Dorfes angesehen werden, was den Schluss zulässt, dass die Kandidaten nicht aufgrund ihrer Heimatge- meinde, sondern aufgrund anderer Kriterien gewählt werden. Da es weder gravierende gesellschaftliche noch (partei-)politische Unterschiede zwischen Unterland und Oberland gibt und die Struktur Liechtensteins sehr homogen ist34, kann Proportionalität nur landesweit erreichen werden. Gemäss Koja führt die Einteilung in zwei Wahlkreise «notwendig zu einer Abschwächung der Proportionalität. Diesem Grundsatz wäre am reinsten durch die Wahl und die Verteilung der Mandate im ganzen Staatsgebiet (ohne Wahlkreise) entsprochen».35 Durch den Verzicht auf die Einteilung in zwei Wahlkreise kann der Wähler losgelöst vom Wohnort den seiner Ansicht nach fähigsten Land- tagskandidaten wählen. Zudem wäre ein Wohnsitzwechsel eines gewähl- ten Abgeordneten in einen anderen Wahlkreis kein Anlass mehr für Dis- kussionen. Dies war 2007 der Fall, als die im Wahlkreis Unterland ge- wählte stellvertretende Abgeordnete Ursula Oehry ihren Wohnsitz in den Wahlkreis Oberland verlegte. Aufgrund der ausgelösten Debatten legte sie ihr Mandat «freiwillig» nieder. Als Folge wurde Art. 63 Abs. 1 VRG neu geregelt: Ein Abgeordneter verliert sein Mandat, falls er seinen 66Landtagswahlen 
31 Liechtensteinische Volkszählung 1950, S. 5; Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2010, S. 51. Bei der Wohnbevölkerung von 1950 wurden nur Liechtensteiner be- rücksichtigt, die in Liechtenstein geboren wurden. 32 Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2010, S. 51. 33 Die Ergebnisse der Landtagswahlen sind unter <www.landtagswahlen.li> ersicht- lich. Folgende Abgeordnete erhielten prozentual am meisten Stimmen von ihrer je- weiligen Heimatgemeinde: Amann-Marxer Marlies, Brunhart Arthur, Büchel Ge- rold, Kaiser Johannes, Kranz Günther, Kranz Werner und Lampert Wendelin. 34 Waschkuhn, 1994, S. 312. 35 Koja, S. 168.
	        

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