Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Gemäss dem Hare-Niemeyer-System werden die Wahlzahlen wie folgt berechnet: Die Gesamtzahl der gültigen Parteistimmen im jeweili- gen Wahlkreis wird durch die um eins erhöhte Anzahl der in diesem Wahlkreis zu vergebenden Abgeordnetensitze dividiert. Das Teilungser- gebnis wird auf die nächstfolgende ganze Zahl erhöht. Um die Mandate einer Partei zu erhalten, werden die jeweiligen Parteistimmen durch die Wahlzahl dividiert; damit werden die Anzahl Grundmandate einer Par- tei eruiert (Art. 55 VRG).18Eine Partei benötigt demnach für ein Grund- mandat im Wahlkreis Oberland 6,25 Prozent der Stimmen, im Wahlkreis Unterland dagegen 9,1 Prozent. Falls durch dieses Verfahren nicht alle Mandate verteilt werden können, werden die Restmandate gemäss dem Modell von Viktor d’Hondt zugeteilt: Die Reststimmen des betreffenden Wahlkreises wer- den nach ihrer Grösse geordnet, nebeneinandergeschrieben und nachei- nander durch 1, 2, 3, usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszah- len so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Restman- date zu vergeben sind. Dabei erhält jede Partei so viele Restmandate, wie Höchstzahlen auf sie entfallen (Art. 56 VRG).19 In Folge der Mandatszuteilung an die jeweilige Partei gelten dieje- nigen Kandidaten einer Partei im betreffenden Wahlkreis als gewählt, welche am meisten Stimmen erhalten haben (Art. 57 VRG).20 62Landtagswahlen 
18 Waschkuhn, 1994, S. 310. 19 Waschkuhn, 1994, S. 310. 20 Um die Theorie zu verdeutlichen, werden an dieser Stelle die Landtagswahlen 2009 im Wahlkreis Oberland nochmals durchgerechnet (<www.landtagswahlen.li>, 10.06.2009). Damals wurden im Oberland insgesamt 146235 gültige Parteistimmen gezählt: 61033 für die FBP, 71469 für die VU und 13733 Stimmen für die FL. Di- vidiert man diese 146235 Stimmen durch 16 (zur Zahl der zu vergebenden Sitze wird 1 addiert), erhält man die Zahl 9139.7. Damit beträgt die Wahlzahl 9140. Nun werden die Parteistimmen der FBP im Oberland durch die Wahlzahl 9140 dividiert; das Ergebnis beträgt 6.67, also sechs Sitze für die FBP im Wahlkreis Oberland. Für die VU werden 71469 durch 9140 dividiert, was 7.82 ergibt. Demnach erhält die VU im Oberland sieben Grundmandate. Die Parteistimmen der FL geteilt durch die Wahlzahl ergibt 1.50, demnach einen Sitz für die FL im Wahlkreis Oberland. Somit sind 14 Grundmandate vergeben. Um das Restmandat verteilen zu können, müssen zunächst die Reststimmen eruiert werden. Zuerst wird dazu die jeweilige Anzahl Grundmandate mit der Wahlzahl multipliziert und das Ergebnis von den jeweiligen Parteistimmen subtrahiert. Für die FBP bedeutet dies folgende Rechnung: 6 multi- pliziert mit 9140 ergibt 54840. Da die FBP im Oberland 61033 Parteistimmen er- hielt, beträgt die Differenz daraus und demnach die Anzahl Reststimmen 6193. Die
	        

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