Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Ich könnte mir eine Lösung vorstellen, dass einerseits in jedem Wahl- kreis separat bereits die Erreichung eines Grundmandates ausreicht, um dieses Mandat zu bekommen, andererseits landesweit vier oder fünf Pro- zent der Stimmen zur Mandatsverteilung legitimieren, also auch für die Zuteilung von 
Restmandaten. Wolff:Ich finde die Wahlen in der momentanen Ausgestaltung sehr gut und habe auch keine Probleme mit der bestehenden Achtprozent- Sperrklausel. Das Wahlrecht in Liechtenstein gefällt mir vor allem des- halb gut, da die Parteien keine Möglichkeit haben, durch Vergabe be- stimmter Listenplätze bestimmten Kandidaten mehr oder weniger si- chere Wahlchancen zu garantieren, sondern es liegt ausschliess lich an den Wählern, durch Streichungen und Einfügen anderer Namen statt des gestrichenen Kandidaten das tatsächliche Wahlergebnis herbeizuführen. Finden Sie die Einteilung in zwei Wahlkreise bei den Landtagswahlen von Vorteil bzw. zeitgemäss? Was würden Sie sagen, wenn Liechtenstein nicht mehr in Wahlkreise unterteilt 
wäre? Batliner:Ich bin für die Abschaffung der Wahlkreise. Die Proble- matik, dass ein Abgeordneter in den anderen Wahlkreis zieht, als er ge- wählt wurde, wäre damit vom Tisch. Unser Land ist so klein, dass ich solches nicht für erforderlich achte. Dies ist ein «alter Zopf». Ich sehe keine stichhaltigen Argumente, zwei Wahlkreise 
beizubehalten. Beck:Die Einteilung sollte aufgehoben werden: Wenn gute Leute gewählt werden sollen, dann muss landesweit gewählt werden können. Die Sache mit Ursula Oehry war nicht optimal, denn nach dem Umzug in den anderen Wahlkreis war sie immer noch derselbe 
Mensch. Frick:Könnte damit leben, da das Land zu klein ist. Heute gibt es kaum mehr einen Strukturunterschied zwischen Ober- und 
Unterland. Hilti:Die Einteilung hat lange Tradition. Die Aufhebung der bei- den Wahlkreise würde vom Volk nicht akzeptiert werden. Es fehlen die Argumente für eine 
Änderung. Marxer:Die Wahlkreise Oberland und Unterland haben eine lange Tradition und ich sehe keinen Grund für eine Auflösung. So ist garan- tiert, dass beide Landschaften mit zehn bzw. 15 Abgeordneten im Land- tag und mit mindestens zwei Mitgliedern in der Regierung vertreten sind. Eine geografische Verteilung der Mandatsträger ist sicher nicht ver- kehrt. Damit kann sich das kleinere Unterland auch mittels Sperrmino- 361 Befragungen
	        

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