Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Kaiser:Eine Redezeitbeschränkung kommt für mich nicht in Fage. Es liegt an den Landtagsabgeordneten, insbesondere auf Endlos-Wie- derholungen – was bereits alle Vorredner gesagt haben – zu verzichten. Die Votanten sollten sich diesbezüglich etwas flexibler verhalten und den Diskussionsverlauf 
mitverfolgen. Marxer:Falls es im Landtag permanent zu ausufernden Debatten kommen würde, wäre eine solche Massnahme zu überlegen. Das scheint mir im Moment aber nicht der Fall zu sein. Ich würde vorläufig eher an die Disziplin der Abgeordneten appellieren, damit bereits vorgetragene Argumente nicht mehrfach wiederholt werden. Aber wenn etwas Wich- tiges zu sagen ist und die Argumentation nicht in zwei Sätzen erfolgen kann, sollte das im Landtag grundsätzlich möglich 
sein. Wolff:Eine Redezeitbeschränkung würde der Qualität nicht die- nen. Wenn überhaupt, könnte man sich überlegen, eine zweite und wei- tere Wortmeldungen desselben Abgeordneten zum selben Tages - ordnungspunkt zeitlich zu beschränken, während die erste Wortmel- dung auf jeden Fall zeitlich un beschränkt bleiben sollte. Es kommt aber manchmal vor, dass Abgeordnete sich zum selben Ge schäft immer wie- der zu Wort melden und mehr oder weniger immer dasselbe sagen, nur um den anderslautenden Voten anderer Abgeordneter zu widersprechen. Hier könnte ich mir eine Ein schränkung gut vorstellen. Bei der Behand- lung von Gesetzesvorlagen ist eine Beschränkung in Form von reinen Gesetzes artikelaufrufen eine gute Möglichkeit. Die erste Lesung einer Gesetzesvorlage sollte immer normal in vollem Umfang durchgeführt werden. Je nachdem, ob man sieht, dass es keine grossen Ein wände ge- gen eine Gesetzesvorlage gibt, kann man dann bei der zweiten Lesung mit dem Aufruf der einzelnen Artikel das Auslangen finden. Landtagswahlen: Was würden Sie zu einer Sperrklausel bei den  Land - tags wahlen von vier Prozent 
sagen? Beck:Ich finde vier Prozent 
gut. Frick:Einverstanden. Marxer:Die bestehende Sperrklausel von acht Prozent ist für eine Demokratie tatsächlich ungewöhnlich hoch. Sperrklauseln sollen ja eine Zersplitterung des Parteiensystems und die Dominanz regionaler Inte- ressenvertretung verhindern. In unseren weitgehend stabilen und homo- genen sozialen Verhältnissen ist diese Gefahr aber nicht sonderlich gross. 360Befragungen
	        

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