Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Hilti:Die Finanzkommission gibt dem Landtag eine Empfehlung ab. Dies sollte beibehalten werden. In Deutschland hat die Meinung des Finanzausschusses bindenden Charakter. Das wäre überlegenswert. Sehen Sie auch Handlungsbedarf bei der Finanz kommission? 
Inwiefern? Frick:Der Parlamentsdienst kann Abhilfe schaffen, weil die Ab - geordneten bis anhin auf die Informationen der Regierung vertrauen müssen. Was sagen Sie zu einer Redezeitbeschränkung? In welchen Bereichen würden Sie eine solche 
begrüssen? Batliner:Der Präsident besitzt das Disziplinarrecht. Das Diszipli- narrecht genügt m. E. und ist besser als eine Redezeitbeschränkung. Al- lerdings sollte der Präsident bei der Verhandlungsleitung hievon auf Ge- brauch machen. Es gibt z.B.Thema, wie etwa Gesundheit, bei denen alle Abgeordneten dasselbe sagen (z.B.«dass ihnen die Gesundheit wichtig ist»). Da kann man eingreifen. Bei weniger wichtigen Themen könnte man sich ev. auch mit kurzen Fraktionserklärungen begnügen. Zudem gibt es bei der Lesung der Gesetze grosse Optimierungsmöglichkeiten (Aufruf der Artikel oder gar 
Gesetze). Beck:Ich finde eine Redezeitbeschränkung keine gute Idee. Die Redefreiheit ist ein urdemokratisches Recht. Jeder soll solange reden können, wie er will. Es ist aber eine Qualitätsfrage, weshalb nur noch di- rektes sprechen möglich sein sollte. Allerdings ist der Landtagspräsident gefragt, Ausuferungen zu 
unterbinden. Frick:Ich bin klar für eine Redezeitbeschränkung; Vorbild könnte das Modell des Schweizer Nationalrats sein. Je nach Traktandum und Grösse der Fraktionen steht diesen eine bestimmte Redezeit zur Verfü- gung. Zudem sollte die Tagesordnung stundenmässig im Sinne eines Zeitplans fixiert werden. Dies würde interessierten Leuten dienen, da sie gezielt der Landtagssitzung folgen könnten. Dadurch wäre die Transpa- renz gefördert und man könnte die Leute für den Landtag 
begeistern. Hilti:Es werden von einzelnen Personen, aber auch von den Frak- tionen, Wiederholungen geäussert. Als Beispiel würde ich das Landes- spital nennen. Es ist selten, dass ein Abgeordneter zu lange redet. Zudem sollte dies der Landtagspräsident steuern. Es braucht keine Redezeitbe- schränkung.359 Befragungen
	        

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