Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

ist für Liechtenstein sehr gut und das Richtige. Doch ist die Zuarbeit für die Fraktionen künftig massiv zu stärken. Die Fraktionen erhalten zwar für den Beizug von fachlicher Unterstützung einen finanziellen Beitrag, doch ist dieser viel zu 
gering. Marxer:Vorlagen der Regierung sind in der Regel im Vorfeld durch das Vernehmlassungsverfahren bereits breit diskutiert und berücksichti- gen nach Möglichkeit und Opportunität Anliegen von Verbänden und Interessengruppen. Daher ist es eher selten, dass der Landtag zu kom- plett anderen Einsichten gelangt. Ausserdem gibt es auch einen direkten parteipolitischen Konnex zwischen der Regierung und dem Landtag, so- dass allfällige Differenzen ebenfalls im Vorfeld in informellen Gremien angesprochen und bereinigt werden können, anstatt eine Zurückwei- sung einer Vorlage im Landtag zu riskieren. Der Landtag übernimmt dennoch Vorlagen der Regierung selten eins zu eins, sondern stellt kriti- sche Fragen und ändert Gesetzesvorlagen, aber eher in Details als in der Substanz. Wille:Die Regierung ist heute der aktive Part. Die Regierungsvor- lagen sind der Beweis. An diesem Zustand wird sich aufgrund der ein- gangs erwähnten Umstände vorerst nichts 
ändern. Wolff:Der Einfluss der Regierung im Gesetzgebungsprozess ist na- turgemäss aufgrund der oben bereits erwähnten Umstände sehr gross. Der Landtag kann sich nur dagegen behaupten und eine eigen ständige Position einnehmen, wenn er bereit ist, sich unter entsprechendem Zeit- aufwand selb ständig intensiv mit den Vorlagen der Regierung zu befas- sen. Wenn das Landtagssekretariat er weitert würde und der Landtag da- her eigene fachlich geschulte Mitarbeiter für Abklärungen und Über- prüfungen dieser Art hätte, würde dies besser möglich sein. Wo sehen Sie aus der Sicht des Landtags das grösste Problem hinsichtlich der Corporate Governance? Was ist für Sie am meisten zu 
bemängeln? Batliner:Der Landtag wird neu ganz am Schluss der Entschei- dungskette miteinbezogen, nämlich wenn es um die Zustimmungen zu den Krediten geht. Der Landtag muss die Eignerstrategie nicht geneh- migen, ja es findet vorgängig nicht einmal eine Diskussion im Landtag statt. Vielmehr beschliesst die Regierung die Eignerstrategie und legt diese (nachträglich) der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis- nahme vor. Die Geschäftsprüfungskommission selber ist hiefür aber die 344Befragungen
	        

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