Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Nimmt Ihrer Meinung nach der Landtag seine Funktion als Gesetz geber und als Inhaber der Finanzhoheit wahr oder lässt er sich von der Regie- rung zu sehr in den Hintergrund drücken? Beck:Der Landtag steht dem Apparat der Regierung gegenüber. Die Regierung hat faktisch einen Stellenwert, der nicht der Verfassung entspricht. Frick:Der Landtag reagiert amateurhaft auf den Pseudoprofessio- nalismus der Regierung, die ihre Ressourcen massiv ausgebaut hat. Die Legislative hängt mit dem Milizsystem hoffnungslos in der Luft, genügt sich selbst mit 
Reagieren. Hilti:Der Landtag nimmt seine Rolle 
wahr. Wille:Der Landtag nimmt formellrechtlich seine Funktionen als Gesetzgeber und Kontrolleur der Regierung wahr. In der Praxis dürfte er allerdings an Grenzen stossen. Dies hängt mit den strukturellen Schwächen des Landtages zusammen. Ich verweise auf die Dissertation von Thomas Allgäuer (LPS Bd. 
13). Wolff:Den Anstoss zu neuen Gesetzgebungsvorhaben überlässt der Landtag meist der Regierung. Dies hat auch damit zu tun, dass die Regierung einen relativ grossen Apparat hat, den sie für diese Zwecke einsetzen kann, während die Abgeordneten reine Milizabgeordnete sind. Überdies sind Abgeordnete der jeweiligen Mehrheitspartei in der Regel nicht gerne bereit, sich gegen Vorlagen der eigenen Regierung zu stellen, da dies einerseits mit viel Arbeit verbunden ist und andererseits politisch in der Regel keine Lorbeeren einbringt. Wie gross ist Ihrer Meinung nach der Einfluss der Regierung im Gesetz- gebungsprozess und (wie) kann sich der Landtag dagegen 
behaupten? Frick:Der Landtag weiss nicht einmal, was in der Pipeline ist. Die Regierung muss dem Landtag zu Beginn eines Jahres einen Überblick über wichtige Vorlagen geben. Die Institution Landtag ist aktuell im Ge- setzgebungsprozess nicht involviert. Ein professioneller Parlaments- dienst könnte die Nachteile des Milizsystems 
entschärfen. Hilti:Die Exekutive verfügt über einen Apparat: Der Landtag muss nicht zwingend auf Augenhöhe der Exekutive sein. Der Landtag kann vorberatende Kommissionen 
bestellen. Kaiser:Dieser Einfluss ist sehr gross, da die Regierung über ausrei- chende personelle Ressourcen verfügt. Das System des Milizparlamentes 343 Befragungen
	        

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