Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

gen (Hemmnisse und Gegengewichte) von Legislative und Exekutive wird als «checks and balances» bezeichnet.7 Auch wenn die direkte Demokratie als eine flankierende System- komponente der Mischverfassung Liechtensteins angesehen wird, stellt das definitive Veto des Fürsten gegenüber Volksrechten wie Verfassungs- und Gesetzesinitiative oder Referendum zu Gesetzen, Finanzbeschlüs- sen und Staatsverträgen ein unüberwindbares Hindernis dar. Gleichzei- tig sind der Misstrauensantrag gegen den Landesfürsten und die Monar- chieabschaffung faktisch kaum anwendbare Kompetenzen des Volkes. Wählergruppen nehmen unterschiedlichste Aufgaben wahr. Ob- wohl eine Parteizugehörigkeit oder Parteibildung keine Voraussetzung ist, um am Politikgeschehen – etwa als Landtagsabgeordneter oder Re- gierungsrat – teilzunehmen, haben Parteien in Liechtenstein eine heraus- ragende Stellung. In Liechtenstein sind im Jahr 2010 sämtliche Wähler- gruppen in Parteien zusammengeschlossen. Die Ausrichtung der beiden Volksparteien Fortschrittliche Bürgerpartei und Vaterländische Union ist nahezu identisch, während die Freie Liste deutlich linker und wirt- schaftsliberaler positioniert ist. Auffallend bei den Volksparteien ist ei- nerseits, dass sie eine opportunistische Politik betreiben, indem sie auf- grund ihrer allgemein gehaltenen und praktisch identischen Programme weder Extrem- noch Gegenpositionen einnehmen und gleichzeitig die Interessen der breiten Masse aufzugreifen versuchen. Andererseits be- wegen sich Abgeordnete im Landtag trotz praktisch identischer Aus- richtung ihrer Parteien selten auf einer Linie. Grund dafür ist die Unter- ordnung des freien Mandats unter die Parteipolitik und die mangelnde Emanzipation der Landtagsmehrheit von der Regierung. Nach den Landtagswahlen wird von den Volksparteien – ausser im seltenen Falle einer Alleinregierung – ein Koalitionsvertrag erarbeitet. Dennoch besteht keine Koalition im eigentlichen Sinn, sondern eine Ko- Opposition.8Die Zeitungen der Volksparteien informieren nicht und su- chen keine wirkliche Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen in einem argumentativen Sinne. Eine unabhängige Berichterstattung und Bewertung der Politik wäre wünschenswert.317 
Verfassungsrechtliche und politische Rahmenbedingungen des Landtags 7Dieses System geht auf Montesquieu zurück und wurde von den Federalists bei der US-amerikanischen Verfassungsinterpretation weiterentwickelt (Schüttemeyer, Checks, S. 107). Siehe dazu auch Allgäuer, S. 104. 8Batliner, Zur heutigen Lage, S. 144.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.