Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

erstellten Kostenberechnungen beruhen, wie es das Finanzhaushaltsge- setz verlangt, liegt nicht am Landtag (Art. 23 Abs. 1 FHG). Als Beispiel kann ein Ergänzungskredit zur Realisierung eines multifunktionalen Landeswerkhofes aus dem Jahr 2005 genannt wer- den. Mit Bericht und Antrag Nr. 47/2005 wurde dem Landtag von der Regierung die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Realisie- rung eines multifunktionalen Landeswerkhofes vorgelegt.118Die Kos- tenschätzung belief sich damals auf CHF 3,27 Millionen und wurde von der Regierung folgendermassen umschrieben: «Dank weitgehender Vorarbeiten sind die Kosten realistisch ermittelt und mit Richtofferten abgesichert.»119Dass aber ein Jahr später für dasselbe Projekt Mehrkos- ten in der Höhe von CHF 1,4 Millionen anfielen, was eine Fehlein- schätzung von gut 40 Prozent bedeutet, zeugt von einer fehlerhaften Budgetierung.120 Der damalige Abgeordnete Heinz Vogt äusserte sich hinsichtlich des Ergänzungskredits: «Zum Schluss möchte ich noch ergänzen, dass ich als Landtagsabgeordneter mich auf die zur Verfügung gestellten Un- terlagen verlassen muss. Im Nachhinein sind Nuancen in der Berichter- stattung der seinerzeitigen Kostenschätzung mit den Stichworten ‹realis- tisch ermittelt›, ‹mittels Richtofferten abgesichert› doch vermehrt zu 276Landtagsmehrheit 
als Kontrollinstanz 118 BuA Nr. 47/2005. 119 BuA Nr. 47/2005, S. 15. 120 BuA Nr. 82/2006, S. 2. In der Zusammenfassung des BuA Nr. 82/2006, S. 2 heisst es: «In der Sitzung vom 21.09.2005 hat der Landtag zur Realisierung dieses Projektes einen Verpflichtungskredit von CHF 3270000.00 genehmigt. Die Ermittlung der Investitionskosten erfolgte aufgrund eines Vorprojektes mit einer Kostenschätzung durch das beauftragte Architekturbüro. Das Hochbauamt überprüfte diese Kosten- schätzung bezüglich Plausibilität und mit Vergleichskennzahlen. Zusätzlich zur Kostenschätzung des Architekten wurde eine Bauherrenreserve von ca. CHF 200000.00 in den Verpflichtungskredit aufgenommen. Nach der Genehmigung die- ses Verpflichtungskredites wurde ein Bauprojekt ausgearbeitet und ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt, der Mehrkosten von CHF 1,4 Millionen aufzeigte. Hochbauamt, Architekt und Nutzer haben in der Folge das Projekt des multifunk- tionalen Werkhofes auf alle vertretbaren Einsparungsmöglichkeiten analysiert. Das Projekt wurde verkleinert, das Nutzungskonzept optimiert und der ursprünglich vorgesehene Ausbau der rheinstrassenseitigen Werkhalle wurde weitgehend wegge- lassen. Trotz allen Einsparmöglichkeiten und Projektreduktionen verbleiben Mehr- kosten von CHF 700000.00, wobei in diesen Kosten die Ausbaukosten von CHF 155000.00 für das nachträglich hinzugefügte Versteigerungslokal des Landgerichtes integriert sind.»
	        

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