Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Die Finanzkommission prüft und begutachtet eine solche Vorlage der Regierung (Art. 61 Abs. 1, 2 GOLT). Danach behandelt sie das Plenum. Im Jahre 2008 bestanden offene Ergänzungskredite in Höhe von CHF 17 Millionen und im Jahr 2009 von CHF 16,2 Millionen.115 Ergänzungskredite sind aufgezwungene Kredite, weil das für den aufgebrauchten Verpflichtungskredit ausgegebene Geld ohne Ergän- zungskredit verloren geht, da das Projekt, für welches der Verpflich- tungskredit genehmigt wurde, aus Geldmangel gestoppt werden müsste. Will der Landtag aber am Projekt, für das er den Verpflichtungskredit genehmigt hat, festhalten und damit dem bereits ausgegebenen Geld «ei- nen Sinn» geben, dann muss er – auch wenn er Kürzungen vornimmt – den Ergänzungskredit genehmigen. Eine Nicht-Genehmigung eines Er- gänzungskredits stellt damit kaum eine gangbare Möglichkeit dar. Es ist demnach nicht erstaunlich, dass der Landtag zwischen 2001 und 2009 alle Ergänzungskredite genehmigte. Es stellt sich nun die Frage, ob der Landtag mittels der Ergän- zungskredite die Regierung insoweit kontrolliert, als er das Regierungs- gebaren öffentlich rügt. Die Plenardebatten des Jahres 2008, in welchen die Abgeordneten Ergänzungskredite behandelten, zeigen auf, dass diese ihre politischen Standpunkte platzieren und auf die einzelnen Artikel des jeweiligen Finanzbeschlusses nicht detailliert eingehen.116Es ist dem- nach nicht überraschend, dass diesen Finanzbeschlüssen durchschnitt- lich 24 Abgeordnete bzw. 95 Prozent zustimmten.117 Weil Ergänzungskredite anfallen, sobald Verpflichtungskredite nicht ausreichen (Art. 13 Abs. 5 FHG), ist es m. E. zwar vorteilhafter, Verpflichtungskredite niedrig zu sprechen, obschon kalkulierbare Er- gänzungskredite fällig werden, als Verpflichtungskredite (zu) hoch zu budgetieren, da (auch in solchen Fällen) das Geld mit Sicherheit ausge- geben wird. Die Vermutung, dass eine zu hohe Summe gesprochen wurde, stünde dann unwiderlegbar im Raum. Dass aber die Verpflich- tungskredite nicht immer auf sorgfältigen, nach fachmännischen Regeln 275 
Kontrolle der Regierung durch Ausgabenkredite 115 Landtag, Regierung und Gerichte 2008, S. 473ff iVm Landtag, Regierung und Ge- richte 2009, S. 463 ff. 116 LTP der öffentlichen Landtagssitzungen mit den jeweils darin behandelten BuA be- treffend Ergänzungskredite in Klammern aus dem Jahr 2008 und 2009: 23.04.2008 (Nr. 21/2008), 26.06.2008 (Nr. 84/2008), 27.05.2009 (Nr. 18/2009), 21. 10.2009 (Nr. 75/2009). 117 LTP der Jahre 2000–2009.
	        

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