Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

aufgezeigt. Beraten wurde der Bericht und Antrag betreffend den Fi- nanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die gemeinsame Durchführung des europäischen olympischen Winter- Jugendfestivals 2015 (EYOF) in Vorarlberg (Österreich) und Liechten- stein.108 Während der Plenardebatte stellte sich heraus, dass die Regierung zu diesem Projekt zwar noch kein Geld ausgegeben hatte, jedoch mit Beschluss der Regierung vom 25. November 2008 bereits die gemein- same Durchführung des Europäischen Olympischen Winter-Jugendfes- tivals 2015 mit dem Bundesland Vorarlberg vereinbart und ein gemein- sames Bewerbungskomitee eingesetzt hatte.109Diese noch vor der Bewil- ligung durch den Landtag ergangene Zusage der Regierung zum Projekt manövrierte den Landtag in eine Zwangssituation, in welcher er dem Fi- nanzbeschluss nurmehr zustimmen konnte. Eine Zurücknahme von Zu- sagen gegenüber anderen Staaten stellt für Liechtenstein – auch im Sinne von Treu und Glauben – keine taugliche Alternative dar. Zudem hätte eine Nicht-Genehmigung nur eine öffentlichkeitswirksame Rüge der ver- antwortlichen Regierung ohne faktische Konsequenzen bedeutet.110 Dieses Vorgehen der Regierung kritisierten denn auch einzelne Ab- geordnete. Stellvertretend für die kritischen Abgeordneten schilderte Pepo Frick das formale Vorgehen der Regierung wie folgt: «Die Regierung schreibt in ihrem Bericht und Antrag, dass nun der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um beim Landtag den erforder- lichen Finanzbeschluss zu erwirken. [...]Es sei deshalb die Frage erlaubt, ob sich der Landtag auch aus Imagegründen erlauben kann, die Sinnhaftigkeit solcher Veranstaltungen zu hinterfragen oder sogar noch diesen Verpflichtungskredit abzulehnen. So viel zum richtigen Zeitpunkt und Ernstnehmen der Volksvertretung, dem Landtag, welcher schlussendlich doch die Finanzkompetenz hat.»111273 
Kontrolle der Regierung durch Ausgabenkredite 108 BuA Nr. 4/2010, S. 9 f. 109 BuA betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungs- kredites für die gemeinsame Durchführung des europäischen olympischen Winter- Jugendfestivals 2015 (EYOF) in Vorarlberg und Liechtenstein (BuA Nr. 4/2010, S. 9f). 110 In diesem Sinne Allgäuer, S. 248. 111 LTP 2010, S. 39.
	        

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