Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

kommission (Art. 63 Abs. 1 LV, Art. 62 Abs. 2 lit. a GOLT, Art. 23 Abs. 3 lit. a. VwKG). Bei dieser Überprüfung handelt es sich nicht um eine Detailprüfung, sondern sie wird lediglich grob formal überprüft.89Da- raufhin folgt die Behandlung der Landesrechnung im Plenum. Zu Beginn der Behandlung im Plenum meldet sich jeweils der Vor- sitzende der Geschäftsprüfungskommission und erläutert die Landes- rechnung. Im Untersuchungszeitraum zwischen 2000 und 2009 ergab die Behandlung im Plenum eines Bericht und Antrags betreffend Lan- desrechnung und Rechenschaftsbericht durchschnittlich 26 Seiten Land- tagsprotokoll. Damit werden diese Vorlagen von den Abgeordneten je- weils öffentlich ausgiebig behandelt. Von einem Durchwinken der Vor- lagen kann nicht die Rede sein, auch wenn schlussendlich sämtliche Vorlagen genehmigt werden.90 Bei den Plenardebatten zur Landesrechnung ist auffallend, dass die Abgeordneten vornehmlich Detailfragen stellen, ohne das Gebaren der Regierungsmitglieder direkt oder überhaupt allgemein zu kritisieren. Auch ein Vergleich zwischen Voranschlag und Landesrechnung bleibt jeweils aus. Damit erweisen sich die Debatten «als ein für die Regierung harmloses Frage-und-Antwort-Spiel, worin Detailfragen viel grösseren Platz einnehmen als die Grundlinien der Regierungspolitik».91Gemäss Heeb können Abgeordnete nur durch Insiderwissen bei bestimmten Rechnungsposten nachhaken und die Regierung auf kritische verwal- tungsinterne Verhältnisse ansprechen. «Doch diese Fragen und Kritik- punkte beziehen sich mehr auf die vewaltungsinternen Verhältnisse und die Führung der Amtsbereiche und weniger auf das Ergebnis der Lan- desrechnung.»92 Bei der Landtagssitzung vom 24. Juni 2009, in welcher die Landes- rechnung 2008 behandelt wurde, hinterfragte kein einziger Abgeordne- ter das Regierungsgebaren insgesamt oder auch nur einen einzelnen Ti- tel bzw. ein Konto kritisch.93Eine mögliche Erklärung ist, dass es für die Abgeordneten nichts zu bemängeln gab und sie mit der Landesrechnung vollends einverstanden waren. Eventuell waren die Abgeordneten aber 268Landtagsmehrheit 
als Kontrollinstanz 89 Befragung Batliner, Beck. 90 LTP 2000–2009. 91 Allgäuer, S. 255. 92 Heeb, S. 222. 93 LTP 2009, S. 433 ff.
	        

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