Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Der Rechenschaftsbericht wird im Plenum zuerst einer allgemei- nen Diskussion unterzogen. Daran anknüpfend werden die einzelnen Kapitel isoliert behandelt. Abschliessend folgt die dem Plenum oblie- gende Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht (Art. 62 lit. e LV). Die Landtagsabgeordneten haben dabei die Möglichkeit, Fragen an die Regierungsräte zu stellen und diese und ihr Handeln im vergangenen Jahr zu kritisieren. Deshalb ist das Parlament zumindest formell eine «öffentliche Rügeinstanz» mit «maximalem Publizitätseffekt».76 Im Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2009 haben die Landtags- protokolle zu den jährlichen Rechenschaftsberichten durchschnittlich eine Länge von 30 Seiten.77Damit wenden die Abgeodneten etwa die gleiche Zeit für den Rechenschaftsbericht wie für die Landesrechnung (durchschnittliche Länge von 29 Seiten78) auf. Im Vergleich zu einfachen Gesetzesvorlagen kann dem Landtag somit eine ausgiebige Beschäfti- gung mit dem Rechenschaftsbericht attestiert werden. Im Plenum werden jedoch vornehmlich allgemeine Fragen gestellt. Grundsätzliche Diskussionen bleiben aus. Dies kritisierte Allgäuer be- reits im Jahr 1989: «Die Beratung des Rechenschaftsberichts wurde [...] kaum dazu benützt, die unterschiedlichen Positionen in den grossen po- litischen Fragen vor der Öffentlichkeit darzulegen. [...] Stattdessen ver- lor sich die Diskussion in Details.»79Dies bestätigt ein Blick ins Plenum. In der Landtagssitzung vom 24. Juni 2009, als der Landtag den Rechen- schaftsbericht für das Jahr 2008 behandelte, wurde die Regierung genau einmal kritisiert.80Die Kritik blieb seitens der Regierung unkommen- 265 
Finanzkontrolle 76 Allgäuer, S. 261. 77 LTP 2000, S. 1032 ff.; LTP 2001, S. 301 ff.; LTP 2002, S. 924 ff.; LTP 2003, S. 734 ff.; LTP 2004, S. 744 ff.; LTP 2005, S. 489 ff.; LTP 2006, S. 848 ff.; LTP 2007, S. 1266 ff.; LTP 2008, S. 1275 ff.; LTP 2009, S. 419 ff. 78 LTP 2000, S. 1074 ff.; LTP 2001, S. 372 ff.; LTP 2002, S. 984 ff.; LTP 2003, S. 794 ff.; LTP 2004, S. 837 ff.; LTP 2005, S. 583 ff.; LTP 2006, S. 893 ff.; LTP 2007, S. 1311 ff.; LTP 2008, S. 1327 ff.; LTP 2009, S. 433 ff. 79 Allgäuer, S. 262. 80 Der Abgeordnete Harry Quaderer tätigte folgende unbeantwortete Aussage: Die Lokomotive «wurde unter Denkmalschutz gestellt und die Regierung hatte dazu- mal einen Betrag von CHF 120000 zur Verfügung gestellt. [...] Im Dezember 2008 hat die Regierungsrätin Rita Kieber-Beck der fürstlich liechtensteinischen Eisen- bahnromantikstiftung die CHF 112000 überwiesen ohne – meines Wissens – dass die Grundlagen zu einer Subvention gegeben gewesen wären. Und das nenne ich jetzt kein verantwortlicher Umgang mit Steuergeldern. [...] Nun, diese Fahrt hat
	        

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