Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Diese Vergleiche machen ersichtlich, dass die Regierung auf einer ganz anderen und professionellen Ebene agiert als das Milizparlament. Gerade dieser professionelle Unterbau gibt der Regierung gegenüber dem Landtag einen quantitativen und qualitativen Vorsprung, da mehr Mitarbeiter auch einen diversifizierteren Wissenspool zur Folge haben. Das diversifiziertere Wissen stammt nicht nur aus der Quantität der Mit- arbeiter, sondern auch aus dem Fakt, dass die Regierungsmitglieder so- wie deren Mitarbeiter jeweils Spezialgebieten zugeordnet sind und des- halb auf dem jeweiligen Gebiet spezifische Kenntnisse haben. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit und die Zeit, sich in ein spezifisches Thema in ihrem Fachbereich genau einzulesen bzw. sich fundiert zu informieren, während die Landtagsabgeordneten jeweils ihrem Beruf nachgehen und sich daneben für eine Landtagssitzung in relativ kurzer Zeit in viele ver- schiedene Materien einarbeiten müssen. Dies hat auch der Abgeordnete Wendelin Lampert festgestellt: «[...] nur wissen wir alle ganz genau, dass die personellen Ressourcen jedes Einzelnen aber auch der Unterbau von Regierung und Landtag massive Unterschiede aufweisen».67Der Abge- ordnete Pepo Frick kommentiert den professionellen Unterbau folgen- dermassen: «Ich beobachte seit längerer Zeit, dass der Unterbau der Re- gierung regelmässig und massiv ausgebaut wird. [...] Logischerweise verliert die Volksvertretung mehr und mehr an Einfluss. Es besteht die Gefahr, dass die Volksvertretung zu einem Zustimmungsgremium der Regierung wird.»68 Es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass das Parlament von seinem eigentlichen Wesen her dem Staat die allgemeine Richtung seiner Politik vorzugeben hätte. Mit den Worten von Marti: «Das Parla- ment ist nicht bloss eine Ratifizierungsinstanz, die vornehmlich auf das zu reagieren hat, was ihm die Regierung vorlegt. Es ist ihm vielmehr auch eine Führungsaufgabe im Staat übertragen.»69 Die faktische Unterordnung des Landtags unter die Regierung und die daraus resultierende Passivität des Landtags hat gemäss Thaysen fol- gende Konsequenz: «In dem Masse, wie die eindeutige Determinierung des staatlichen Eingriffs durch die Parlamente (und die Parteien) nicht 229 
Landtag und Regierung in der  täglichen Landtagsarbeit 67 LTP 2009, S. 870. 68 LTP 2009, S. 869. 69 Marti, S. 111.
	        

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