Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Die Politikwissenschaft unterscheidet von dieser Repräsentations- funktion (zumindest begrifflich) die Artikulationsfunktion, welche da- rin besteht, «die Meinungen der Bevölkerung zum Ausdruck zu brin- gen».32 Die Termini Repräsentations- und Artikulationsfunktion sind stark miteinander verstrickt, weil ohne Artikulation der Abgeordneten kaum eine Repräsentation des Volkes stattfinden kann, was auch vice versa gilt. Auch für Beyme sind die beiden Begriffe zwar nicht identisch, doch ge- hen für ihn diese Funktionen Hand in Hand, sodass er sie unter den ge- meinsamen Terminus «Repräsentations- und Artikulationsfunktion» zu- sammenfasst und darunter weitere (Teil-)Funktionen subsumiert.33 Es liegt nun an den Landtagsabgeordneten, diese theoretischen An- forderungen in der täglichen Landtagsarbeit und damit im Verhältnis zum Volk für das Land Liechtenstein effektiv wahrzunehmen. Bei opti- maler Wahrnehmung seiner repräsentativen Funktion befindet er sich gemäss Batliner in einer schwebenden Mitte: «In seinen Entscheidungen vom Volke unabhängig, in seiner pluralen Vielgliedrigkeit und seinem Denken dem Volke nah.»34 Der Landtag muss daher versuchen, hinsichtlich des Volkes einen Mittelweg zwischen Verbundenheit im Denken und Unabhängigkeit im Handeln zu finden, um die öffentliche Meinung und damit die Interes- sen des Volkes tatsächlich zum Ausdruck bringen zu können: Denn geht das Parlament «ganz im Volke auf, ist es nur noch Artikulator momen- taner Stimmungen und Wünsche und unselbständiger Erfüller der je- weiligen Interessen; es verliert seinen Sinn. Entfernt es sich demgegen- über definitiv vom Volk, tritt es im Verhältnis zum Volk nur noch als 220Landtag 
und Volk 32 Thaysen, Regierungssystem, S. 22. 33 Beyme, S. 241. Er fasst unter «Repräsentations- und Artikulationsfunktion» die Re- präsentations- und die Artikulationsfunktion selbst, die Lehrfunktion sowie die In- formationsfunktion zusammen. Durch die Lehrfunktion hat der Landtag die «Spiel- regeln» der Politik und der Landtags- bzw. Parteiarbeit zu vermitteln, wobei diese für Beyme längst auf Parteien und Medien übergegangen ist. Die Informations- funktion bzw. Kommunikationsfunktion beschreibt die Übermittlung und der Aus- tausch von Informationen und Meinungen zwischen dem Landtag und dem Volk. Die Kommunikation ist dabei für Batliner «eine solche zwischen Parlament und Volk sowie eine solche vermittels des Parlaments zwischen Behörden, insbesondere der Regierung, und Bevölkerung und umgekehrt (Kommunikationsfunktion)» (Batliner, Zur heutigen Lage, S. 81). 34 Batliner, Zur heutigen Lage, S. 41.
	        

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