Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

tags vizepräsident eine solche von CHF 10 000 (Art. 3 Abs. 2 Bezüge- BeiträgeG). Für Kommissionen gelten folgende Entschädigungen: Mitglieder der Landtagskommissionen erhalten eine jährliche Zulage von CHF 3000 (Art. 3 Abs. 3 BezügeBeiträgeG). Zusätzlich dazu erhalten die Kommissionspräsidenten eine Jahrespauschale von CHF 2000 (Art. 3 Abs. 4 BezügeBeiträgeG). Ad-hoc-Kommissionen werden auf die glei- che Art und Weise pro rata temporis entschädigt (Art. 3 Abs. 5 Bezüge- BeiträgeG). Daneben erhalten Kommissionsmitglieder für die Erledi- gung der ihnen von der Kommission delegierten Sonderaufgaben eine Entschädigung von CHF 100 pro Stunde (Art. 3a BezügeBeiträgeG). Die Entschädigung der Mitglieder des Landtags für ihre Auslands- tätigkeit folgt dem gleichen Prinzip und ist gleich hoch wie diejenige für Sitzungen im Inland mit der Massgabe, dass mehrere Sitzungen pro Tag als eine Sitzung verrechnet werden (Art. 5 BezügeBeiträgeG). Zusätzlich zu diesen Sitzungsgeldern treten Mahlzeiten-, Übernachtungs- und Rei- sekostenentschädigungen sowie die Vergütung von Spesen (Art. 6, 7, 8, 9 BezügeBeiträgeG). Mitglieder der parlamentarischen Europaratsdele- gation und deren Stellvertreter erhalten zusätzlich eine Jahrespauschale von CHF 3000, Mitglieder von anderen Delegationen eine Jahrespau- schale von CHF 3000, deren Stellvertreter eine solche von CHF 1500 und die Leiter der parlamentarischen Delegationen darüber hinaus zu- sätzlich eine Jahrespauschale von CHF 2000 (Art. 10 BezügeBeiträgeG). Die im Landtag vertretenen Wählergruppen erhalten zudem zur Deckung des Aufwandes ihrer Tätigkeit im Landtag einen Grundbei- trag in der Höhe von CHF 10 000 sowie einen Beitrag pro ordentlichen Abgeordneten von CHF 5000 (Art. 1 Abs. 2 iVm Art. 12a BezügeBei- trägeG). Um die Einnahmen eines ordentlichen Abgeordneten überprüfen zu können, muss zuerst der Arbeitsaufwand ermittelt werden. Im Jahre 2007 tagte der Landtag an insgesamt 22 Sitzungstagen während rund 210 Stunden.301Dabei betrug die durchschnittliche Dauer einer Arbeitssit- zung rund 9,5 Stunden und damit rechnerisch 1.5 Tage, da angefangene Tage voll anzurechnen sind. 202Arbeitsweise 
des Landtags 301 Landtag, Regierung und Gerichte 2007, S. 9.
	        

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