Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Europa (OSZE) sowie bei den Parlamentarierkomitees der EFTA- bzw. der EWR-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation bzw. Europäi- scher Wirtschaftsraum)» (Art. 53 Abs. 1 GOLT). Diese taxative Aufzäh- lung der Geschäftsordnung wird durch die Praxis um zwei Delegationen erweitert: die Delegation für die Interparlamentarische Union (IPU) so- wie für die Parlamentarier-Kommission Bodensee.284Da die aktuelle Ge- schäftsordnung aus dem Jahre 1997 stammt und Liechtenstein erst seit 1998 Mitglied der Bodenseekonferenz285und seit 2000 Mitglied der Inter- parlamentarischen Union286ist, ist es offensichtlich, dass diese Delegatio- nen nicht nachträglich in die Geschäftsordnung aufgenommen wurden. Die gewählten Delegationen bleiben für die gesamte Mandatsperi- ode im Amt, müssen dabei aber dem Landtag jeweils bis Ende April ei- nen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Jahr erstatten (Art. 53 Abs. 2 GOLT). Die Geschäftsordnung enthält keine Bestimmungen, welche die Mitglieder(-zahl) einer Delegation näher definieren. Derzeit werden «je- weils zwei Delegierte und zwei Stellvertreter für die Parlamentarische Versammlung des Europarats, das EFTA/EWR-Parlamentarier-Komi- tee, die Parlamentarische Versammlung der OSZE, und vier Delegierte für die Interparlamentarische Union (IPU) sowie drei Delegierte für die Parlamentarier-Kommission Bodensee»287vom Landtag gewählt. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Bestimmung, dass jede in Frak- tionsstärke im Landtag vertretene Partei das Recht hat, in Kommissio- nen mitzuwirken, auch für Delegationen gilt (Art. 58 Abs. 3 GOLT). Derzeit (Legislaturperiode 2009–2013) sind die Fortschrittliche Bürger- partei und die Vaterländische Union in jeder Delegation als Vollmitglied, das heisst nicht nur als Ersatzmitglied, vertreten, während die Freie Liste in keiner Delegation Mitglied ist. Dabei wird die Leitung dieser sechs Delegationen in vier Fällen von Abgeordneten der Vaterländischen Union und zweimal von Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpar- tei wahrgenommen.288Somit kann anhand der Praxis (zumindest in die- ser Mandatsperiode) als auch durch systematische Auslegung der 197 
Organe des Landtags 284 Landtag des Fürstentums Liechtenstein, S. 23. 285<www.bodenseekonferenz.org>, 19.10.2009. 286 <www.ipu.org>, 19.10.2009. 287 Landtag des Fürstentums Liechtenstein, S. 23. 288 Landtag des Fürstentums Liechtenstein, S. 22.
	        

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