Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Ein Augenschein bei den Landtagsdebatten macht deutlich, dass die Plenardebatten nicht mehr der Entscheidungsfindung, sondern der Meinungsplatzierung dienen, die Abgeordneten ihre vorgefertigte Mei- nung im Plenum vertreten und sich zu selten von anderen Ansichten bzw. Argumenten überzeugen lassen. Gleichzeitig kann festgestellt wer- den, dass die Abgeordneten im Plenum ihre Eintretens-Voten zu einer Vorlage verlesen. Folgt danach eine Diskussion, so scheinen einige nicht willens oder fähig zu sein, auf Vorbringen eines Abgeordneten sachlich einzugehen. Dies bedürfte, im Gegensatz zum Verlesen eines Votums, unter anderem auch eines gewissen rhetorischen Geschicks. Denn es ist «eine alte Tatsache, dass sich die Politik nicht von der Sprache trennen lässt. Politischer Kampf ist auch ein Kampf um Worte und Begriffe.»248 Wenige Abgeordnete führen solche Kämpfe.249 Es muss auch hierbei darauf hingewiesen werden, dass es sich um Milizabgeordnete handelt, weshalb das Verlesen von Voten und das mangelnde rhetorische Geschick mit der «aufgeklärten Amateurbera- tung»250begründet werden kann. Als Zwischenresultat kann festgehalten werden, dass die Plenarde- batte selten der Ort ist, wo um die besseren Argumente gekämpft wird. Sie dient nicht der Meinungsbildung oder der Entscheidungsfindung, sondern der Meinungsplatzierung, bei der die Abgeordneten ihren be- reits im Vornherein festgelegten Standpunkt äussern bzw. verlesen. Von diesem ausserhalb des Plenums festgelegten Standpunkt lassen sich die Abgeodneten kaum abbringen. Selbst das Einlassen auf eine sachliche Diskussion fällt schwer. Dadurch können solch fruchtlose Landtagsdebatten wie diejenige um das Finanzhaushaltsgesetz entstehen, welche oben dargestellt 185 
Plenum und Plenardebatte 248 Marti, S. 89. 249 Als Beispiel für einen solchen Kampf aus der jüngeren Vergangenheit bietet der Ab- geordnete Wendelin Lampert, der in der Diskussion um die Abänderung des Kran- kengesetzes (BuA Nr. 8/2011) sagte: «Werte Frau Gesundheitsministerin, mir kommt es vor, als ob Sie zu den Krankenkassen sagen würden, sie sollen ein Bild aufhängen. Das Bild und der Nagel ist vorhanden, nur leider fehlt der Hammer. Oder man könnte auch sagen: Wie soll man ohne Finger eine Faust machen? Füh- ren Sie endlich die vergleichbare Transparenz bzw. den Tarmed ein, damit die Kran- kenkassen Finger bekommen und auch eine Faust machen können» (LTP 2011, S. 269 f.). 250 Beyme, S. 237.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.