Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

gutheisst. Das letzte Mal wurde die Immunität über einen Abgeordneten in nicht-öffentlicher Sitzung am 13. Mai 2000 aufgehoben.164 Unter Indemnität ist dagegen die rechtliche Nichtverantwortlich- keit und der Schutz des einzelnen Abgeordneten für sein parlamentari- sches Verhalten zu verstehen. Durch sie kann ein Abgeordneter etwa für eine im Parlament getätigte Behauptung nicht auf deren Unterlassung geklagt werden. Deshalb können die Abgeordneten weder für ihre Ab- stimmungen noch für ihre Äusserungen in Sitzungen des Landtags oder seiner Kommissionen jemals gerichtlich belangt werden (Art. 57 Abs. 1 LV). Sie sind dabei nur dem Landtag bzw. dem Volk verantwortlich, wo- bei die Regelung der Disziplinargewalt der Geschäftsordnung vorbehal- ten bleibt (Art. 57 LV). Gemäss Art. 22 GOLT obliegt diese dem Land- tagspräsidenten, doch kann er lediglich jenen Abgeordneten massregeln, der den politischen Anstand verletzt (Art. 22 GOLT). 5.2.Festlegen eigener Verfahrensregeln: Die Geschäftsordnung Die bisherigen Ausführungen zeigten auf, dass der Landtag auf der Grundlage seiner Geschäftsordnung arbeitet. Sie beinhaltet die Vor- schriften über die Organisation des Landtags sowie dessen Gebaren bei Debatten. Dazu ist sie in ihrer jetzigen Fassung in zwölf Abschnitte un- terteilt: Sitzungsperiode, Validierung und Vereidigung, Landtagsbüro, Sitzungsprotokolle und Landtagssekretariat, Sitzungen, Beratungen, Gesetzesredaktion, Parlamentarische Eingänge, Abstimmungen, Wah- 164Arbeitsweise 
des Landtags 164 Am 13.05.2000 schrieb das Liechtensteiner Vaterland unter dem Titel «Haftbefehl gegen Landtagsabgeordneten» auf der Titelseite: «Der Abgeordnete Gabriel Marxer wurde aufgrund seiner Immunität, die er als Parlamentarier geniesst, nicht in Haft genommen.» Am 15.05.2000 war wiederum auf der Titelseite des Liechtensteiner Vaterlands zu lesen: «Spitzers Ermittlungen haben über das vergangene Wochen- ende zu fünf Verhaftungen geführt. Der Prominenteste darunter war der FBPL- Landtagsabgeordnete Gabriel Marxer. Er hatte am Samstag in einer nicht-öffentli- chen Landtagssitzung selbst den Antrag gestellt, seine Immunität aufzuheben.» Auf der Titelseite des Liechtensteiner Volksblatts war am 15.05.2000 eine Pressemittei- lung des Landtages abgedruckt: «Der Landtag hat in seiner nicht-öffentlichen Sit- zung am 13.05.2000 über Antrag des Landgerichts beschlossen, die Immunität des Abgeordneten Gabriel Marxer aufzuheben. Der Abgeordnete Marxer hatte in der vorhergehenden Debatte den Landtag selbst ersucht, dem Antrag des Landgerichts zu entsprechen, damit die gegen ihn erhobenen Vorwürfe rasch und umfassend ab- geklärt werden können.»
	        

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