Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Allerdings deckte sich die Abwesenheit der ordentlichen Abgeord- neten nicht mit der Anwesenheit der stellvertretenden Abgeordneten, weder im Jahr 2007, noch im Jahr 2008. Das heisst, dass öfter ordentliche Abgeordnete fehlten als stellvertretende Abgeordnete anwesend waren. Eine mögliche Erklärung ist die kurzfristige Verhinderung des ordentli- chen Abgeordneten, so dass seine Fraktion keinen stellvertretenden Ab- geordneten mehr bestellen konnte. Ein anderer Grund ist die Tatsache, dass eine Wählergruppe innerhalb eines Wahlkreises nur über eine be- stimmte Anzahl an stellvertretenden Abgeordneten verfügen darf (Art. 46 Abs. 2 LV). Somit können innerhalb eines Wahlkreises mehr ordentli- che Abgeordnete einer Wählergruppe fehlen als stellvertretende Abge- ordnete vorhanden sind. So war es auch in den Landtagssitzungen vom 23. und 25. Mai82sowie am 20., 21. und 22. Juni832007: Beide FL-Abge- ordnete aus dem Wahlkreis Oberland konnten nicht an der jeweiligen Sitzung teilnehmen. Da die Freie Liste für das Oberland nur einen Stell- vertreter zur Verfügung hatte, war der Landtag an diesen Tagen nicht voll besetzt. Für die Fortschrittliche Bürgerpartei und die Vaterländische Union wäre dies zu keinem Problem geworden, da diese Wählergruppen im Jahr 2007 im Wahlkreis Oberland über jeweils zwei stellvertretende Abgeordnete verfügten. Somit tritt diese Problematik verstärkt bei klei- 140Zusammensetzung 
form sich auf die Erneuerung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsweise des Landtages bezieht und dass die hochpolitischen Fragen der Mandatszahlerhöhung und die mit den stellvertretenden Abgeordneten zusammenhängenden Probleme nicht als Aufgabe einer Landtagskommission betrachtet, sondern als Aufgabe der für die politische Meinungsbildung zuständigen politischen Parteien erkannt wer- den» (LTP 1987, S. 125). Bei einer späteren Landtagssitzung, bei der sich der Land- tag am 20.10.1987 mit dem Traktandum «Initiativantrag der beiden Landtagsfrak- tionen betreffend die Abänderung von Art. 46 AbS. 1 und 2 LV (Mandatszahlerhö- hung und Reduktion der Zahl der stellvertretenden Abgeordneten)» (BuA Nr. 4/1987) befasste, erklärte der Abgeordnete Hermann Hassler: «Der vorliegende Ge- setzesvorschlag ist ein Kompromiss, der trotz teilweise gegensätzlicher Meinungen zustande gekommen ist. [...] Mit einer Zahl von 25 Abgeordneten hat man sich nicht nur etwa in der Mitte getroffen, diese Zahl dürfte auch das Verständnis der eher zurückhaltenden Stimmbürger finden. Auch die Frage der stellvertretenden Abgeordneten ist sicher zufriedenstellend gelöst, wenn einerseits deren Zahl auf ein Mindestmass reduziert wird, andererseits die stellvertretenden Abgeordneten aber nicht abgeschafft werden, weil sie unter den bestehenden politischen Kräfteverhält- nissen für das Funktionieren des Landtages unter Umständen notwendig sein könn- ten» (LTP 1987, S. 813f.). 82 LTP 2007, S. 1039 ff. 83 LTP 2007, S. 1078 ff.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.