Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

zwar knapp aus, doch war die Mandatszahlerhöhung auf 25 Abgeordnete Tatsache.53Die Landtagskommission zur Parlamentsreform befasste sich daraufhin praktisch ausschliesslich mit der Geschäftsordnung.54 2.2Erhöhung der Abgeordnetenzahl? «Die Zusammensetzung eines Parlaments ist eine Zweckmässigkeits- frage, abhängig von den Bedürfnissen des Raumes und der Zeit.»55Im Jahr 2009 erfüllen gerade einmal zwei Mitglieder des Landtags nur das Grundmandat, während alle anderen Abgeordneten entweder Frakti- onssprecher oder Mitglied einer Kommission bzw. Delegation sind.56 Das heisst, dass praktisch sämtliche Abgeordnete über ihr Landtags- mandat hinaus Zeit für den Landtag aufwenden und damit kaum mehr freies personelles Potenzial vorhanden ist. Deshalb kann die Zeitnot, Sachkundenot und Bewertungsnot des Landtags nicht durch eine perso- nelle Umverteilung erreicht werden. Es muss eine Erhöhung der Man- datszahl in Betracht gezogen werden. Auf der Grundlage dieser neu ge- schaffenen personellen Ressourcen könnten dann weitere Schritte – etwa eine Stärkung des Kommissionenwesens – gesetzt werden. Es stellt sich nun die Frage, auf wieviele Abgeordnete der Landtag erweitert werden sollte. Waschkuhn merkte bereits im Jahr 1994 an, «dass man die Mandatszahl im Landtag möglichst bald auf 50 erhöhen sollte».57 Ein Vergleich mit Parlamenten aus Kantonen der Schweiz, welche vergleichbare Einwohnerzahlen wie Liechtenstein vorweisen, bietet ei- nen Anhaltspunkt. In Liechtenstein – welches derzeit 35 589 Einwoh- ner58zählt – repräsentiert derzeit ein Abgeordneter 1424 Einwohner. In 134Zusammensetzung 
53 Statistisches Jahrbuch 2007/2008, S. 438. 54 Der BuA der Landtagskommission zur Parlamentsreform Nr. 4/1989 umfasste nun- mehr zwei Punkte: Die Revision der Geschäftsordnung des Landtages sowie die Aufhebung des Artikels 52 Abs. 2 der Verfassung (nachzulesen unter anderem in den Beilagen zu LTP 1989, S. 86 ff., Band 1). 55 Tütsch, S. 57. 56 Es sind dies Gisela Biedermann und Peter Lampert. Erstere ist aber Mitglied im Richterauswahlgremium. 57 Waschkuhn, 1994, S. 144. 58 Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2010, S. 50.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.