Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

schmalen Rekrutierungsbasis und in einer verzerrten Repräsentation».28 Sie schreiben: «Nur ein sehr kleiner Bruchteil der Bürgerinnen und Bürger kann sich eine unregelmässige Halbtagesstelle leisten. Die dafür geeigne- ten Berufe sind sehr dünn gesäht. Man muss entweder Selbständig- erwerbender sein oder einen ‹toleranten› Arbeitgeber finden. [...] Hier ist die Achillesferse des Halbberufsparlaments. [...]Das Halbberufsparlament ist unter dem Aspekt der Demokratie frag- würdig, weil es die Repräsentation verzerrt, weil es zwischen den Parlamentariern grosse Ungleichheiten schafft und weil es de facto die meisten Bürgerinnen und Bürger des verfassungsmässig ‹garan- tierten› passiven Wahlrechts beraubt.»29 Aus all diesen Gründen ist m. E. die Einführung des Berufsparlaments und des Semiberufsparlaments zur Lösung der dem Landtag immanen- ten «Zeitnot, Sachkundenot und Bewertungsnot»30kaum geeignet und die Beibehaltung des Milizparlaments angezeigt. Allerdings: «Beim blos- sen Bekenntnis zum Milizparlament kann es indessen nicht sein Bewen- den haben. Es sind vielmehr die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit dieses System funktionstüchtig bleibt.»31Ein solches «relatives Milizsystem»32kann aber «die gesteigerten Anforderungen nur erfüllen, wenn es [...] über die nötige Soft- und Hardware verfügt. Die Software besteht in diesem Fall aus Know-how und Fachkenntnissen, die Hard- ware aus einer ausreichenden personellen und sachlichen Infrastruk- tur.»33In diesem Sinne müssen das Landtagssekretariat und die Kom- missionsdienste ausgebaut werden. Denn gerade «zur Erhaltung des Mi- lizparlamentes sollte sich ein Ausbau dieser Hilfsdienste aufdrängen».34 Auch dies stellt eine Professionalisierung des Landtags dar. Davon unabhängig sollte aber der Landtagspräsident seine Auf- gabe hauptberuflich wahrnehmen. Dies hat neben der gesteigerten zeit- lichen Anforderung an die Person des Landtagspräsidenten mehrere 129 
Milizparlament 28 Ricklin/Moeckli, S. 23. 29 Ricklin/Moeckli, S. 24. 30 Eichenberger, Kontrolle, S. 285. 31 Marti, S. 109. 32 Marti, S. 109. 33 Moeckli, Funktionen, S. 4. 34 Marti, S. 110.
	        

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