Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

Regierungssystems.4Demnach ist die Frage berechtigt, ob die Institu- tion Landtag in ihrer Ausgestaltung als Milizparlament den gestiegenen Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügen kann. Denn auch den Ab- geordneten erscheint ihre Arbeitsweise als Milizparlamentarier nicht im- mer angemessen. So stellt der Abgeordnete Johannes Kaiser fest: «Wie wir wissen, sind wir ein Milizparlament und wir sind diesbezüglich masslos überfordert.»5Ähnlich folgert der Abgeordnete Harry Quade- rer: «Ich glaube, wir sind überreif. Wir sind überreif für eine Reform.»6 Die zeitliche Anforderung an ein Landtagsmandat ist hoch. Im Jahr 2008 hatten die Abgeordneten 27 Sitzungstage, welche im Durchschnitt 10,5 Stunden pro Tag dauerten.7Für die Abgeordneten bedeutet dies zu- sätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit einen ganzen Monat Mehraufwand im Jahr. Der Zeitaufwand für die Vorbereitung sowie für die Arbeit in Kommissionen, Delegationen usw. ist darin noch nicht enthalten. Zudem steigt der Aufwand von Jahr zu Jahr.8Gemäss den befragten Abgeordne- ten Batliner, Frick, Beck und Kaiser offenbart sich die zeitliche Intensität unabhängig ob man als Angestellter oder selbstständig tätig ist.9 Dieser ausserordentliche zeitliche Aufwand begleitet die Landtags- abgeordneten seit langem. Dies belegt etwa ein Zitat des damaligen Ab- geordneten Alexander Frick aus dem Jahr 1968: «Ich hasse eigentlich die Abendsitzungen, denn man sollte die Nacht nicht zum Tag machen.»10 Auch bei der Diskussion um die heutige Geschäftsordnung 1996 war die Arbeitsbelastung ein Thema. So wurden von mehreren Abgeordneten bereits vor Inkrafttreten der derzeitigen Geschäftsordnung Änderungen angemahnt, welche bisher ausblieben.11 124Zusammensetzung 
4 Eichenberger, Regierungssystem, S. 163. 5 LTP 2009, S. 891. 6 LTP 2009, S. 895. 7 Landtag, Regierung und Gerichte 2008, S. 9. 8 Landtag, Regierung und Gerichte 2008, S. 9. 9 Es gilt darauf hinzuweisen, dass Staatsangestellte, welche als Abgeordnete tätig sind, herausragend privilegiert sind, da sie für alle Sitzungstage des Landtags den vollen Lohn erhalten und keine Ferien beziehen müssen (Art. 23 Abs. 1 lit. h, Verordnung über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalverordnung), LGBl 2008/ Nr. 303). 10 LTP 1968, S. 48. 11 LTP 1996, S. 2424 ff. So sagte der Abgeordnete Paul Vogt in der öffentlichen Land- tagssitzung vom 20./21.11.1996: «Eine Bemerkung noch zu der Überlastung der
	        

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