Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

nicht über eine solche politische Nachwuchsorganisation.202Aufgrund des Milizsystems besitzt die Rekrutierungsfunktion in Liechtenstein nur eine geringe 
Bedeutung.203 4.Programme der Parteien Seit der Gründung der Freien Liste 1985204kämpfen drei Parteien um Landtags- und Regierungsmandate: Fortschrittliche Bürgerpartei, Freie Liste und Vaterländische Union. Die Fortschrittliche Bürgerpartei und die Vaterländische Union können als christdemokratische Volkspar- teien205betitelt werden, bei denen heute kaum Unterschiede in der poli- tischen Ausrichtung auszumachen sind, was sowohl die Statuten der Fortschrittlichen Bürgerpartei206und der Vaterländischen Union207als 106Wählergruppen, 
Parteien und deren Rolle im Staat 202 <www.fbp.li>, <www.freieliste.li>, <www.vu-online.li>, 06.09.2010. 203 In diesem Sinne auch Batliner, Zur heutigen Lage, S. 96 f. 204 Marxer, Wahlverhalten, S. 91. 205 In der Politikwissenschaft ist der Begriff «Volkspartei» umstritten. Doch m. E. spie- gelt der Begriff der Volkspartei den Charakter dieser Parteien am besten, da sie nicht nur vom eigenen Anspruch, sondern tatsächlich aufgrund deren Wähler als auch aufgrund deren Mitgliedern für jeden offen ist und keine extremen Standpunkte ver- treten. Auch dies belegen die Statuten. 206Statuten der FBP vom 14.11.2000, Art. 1: «Die FBP gestaltet das öffentliche Leben unter Bewahrung der Monarchie auf der Grundlage der christlichen Weltanschau- ung sowie des freiheitlichen, sozialen und demokratischen Rechtsstaates zum Wohle des ganzen Volkes mit. Die FBP richtet ihre Arbeit nach den in der Verfassung nie- dergelegten Zielen und Grundsätzen des staatlichen Handelns sowie nach ihren Leitlinien und ihren Programmen aus, sucht alle gesellschaftlichen und sozialen Gruppen anzusprechen und für das politische Leben zu interessieren, setzt sich für die Gleichberechtigung aller ein und strebt zu diesem Zwecke in allen von ihr zu be- setzenden Funktionen und Mandaten einen Anteil von wenigstens 1/3 Frauen und von wenigstens 1/3 Männern an.» 207 Statuten der VU vom 24.04.2006, Art. 2: «Die Vaterländische Union vereinigt Frauen und Männer, die den engagierten und verantwortungsvollen Einsatz für Liechtenstein mit dem Ziel einer Förderung der politischen Organisation und Auf- klärung der liechtensteinischen Bevölkerung bezwecken. Die Grundsätze der poli- tischen Arbeit der Vaterländischen Union sind vor allem die monarchisch-demo- kratische Staatsform, die christliche Weltanschauung, die guten Beziehungen zu allen Ländern – insbesondere zu unseren Nachbarstaaten, die soziale Marktwirt- schaft, das Verstehen unserer Umwelt als unsere Mitwelt, die gepflegt und deren Werte gesichert werden müssen, die Bewahrung der kulturellen Eigenart und Ei- genständigkeit unseres Landes, die Schaffung und Bewahrung eines Klimas des Mit- einander und Füreinander unter allen Gesellschaftsschichten mit gegenseitigerTole-
	        

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