Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

steht der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen der Vaterländischen Union und der Fortschrittlichen Bürgerpartei, obwohl eine Koalition aufgrund der absoluten Mehrheit der Vaterländischen Union nicht notwendig ge- wesen wäre.196Der Koalitionsvertrag bestimmt die Grundsätze der Zu- sammenarbeit der Grossparteien, das Koalitionsprogramm, die Zutei- lung von Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Koalition, die Besetzung der Landesinstitute bei Wahlen, das allgemeine Gebaren der Regierung sowie deren Zusammensetzung und Ressortverteilung.197 Trotz Koalitionsvertrag tritt in Liechtenstein das Phänomen auf, dass die Grossparteien zwar gemeinsam die Regierung bilden, sich je- doch bei ihrer Stimmabgabe im Landtag nicht an die im Regierungs - kollegium gefundenen Kompromisse gebunden fühlen, wie es in parla- mentarischen Demokratien zwischen Koalitionsregierung und Koali - tionsfraktionen die Regel ist. Batliner benannte dieses Phänomen «Ko-Opposition».198 Eine weitere Funktion von Parteien ist die Rekrutierung von poli- tischem Personal, welches sich in Wahlen um öffentliche Ämter und Funktionen sowohl auf Landes-, als auch auf Gemeindeebene wie Ge- meinderatswahl oder Vorsteherwahl bewirbt.199Diese Rekrutierungs- funktion geht über den rein technischen Aspekt der Auswahl und Auf- stellung von Kandidaten für Wahlämter hinaus, da die Parteien und damit der Landtag «gewöhnlich die Rekrutierungsbasis für Regierungs- mitglieder sowie Mitglieder anderer wichtiger Organe ist. Nicht immer, aber sehr oft, sitzen Regierungsmitglieder vorher im Parlament. Das Parlament ist der Ort, wo man die Qualitäten potenzieller Regierungs- mitglieder beurteilen kann, es ist die ‹Schule der Politiker›.»200 Gleichzeitig sind die Parteien von entscheidender Bedeutung bei der Förderung und Heranbildung sowie auch der Sozialisierung des po- litischen Nachwuchses.201In der Fortschrittlichen Bürgerpartei ist er als «Junge Fortschrittliche Bürgerpartei» und in der Vaterländischen Union als «Jugendunion» zusammengeschlossen. Die Freie Liste verfügt (noch) 105 
Aufgaben der Wählergruppen 196 Befragung Frick, Marxer. 197 Koalitionsvertrag zwischen der FBP und der VU, Stand 10.03.2009. 198 Batliner, Zur heutigen Lage S. 144. 199 Schultze, S. 630. 200 Moeckli, Funktionen, S. 12. 201 Nohlen, Lexikon, S. 352.
	        

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