Volltext: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags

VRG).192Zugleich erarbeitet eine Wählergruppe ein Wahlprogramm193. Dies mündet schliesslich im Wahlkampf und in die «Vermarktung» der Kandidaten, die bis zur Landtagswahl andauert und mit ihr endet. Zu kritisieren ist an dieser Stelle, dass Wählergruppen zuerst ein mögliches Regierungsteam aufstellen und erst dann die Liste der Land- tagskandidaten erstellen. Durch dieses Vorgehen priorisieren die Par- teien das Regierungsteam und nicht die Landtagskandidaten, die bei Landtagswahlen im Sog eines hoffentlich starken Regierungsteams mit- gezogen werden. Dies war bei den Landtagswahlen 2009 eindeutig der Fall, da der Wahlkampf um Landtags- und Regierungsmandate auf die Auseinandersetzung zwischen den Regierungschef-Kandidaten der bei- den Volksparteien reduziert wurde. Dies bestätigt auch eine wissen- schaftliche Analyse der Landtagswahlen 2009.194 Im Falle einer Koalition erarbeiten die Grossparteien nach den Landtagswahlen einen Koalitionsvertrag. Die Freie Liste war noch nie in der Regierung vertreten und wird von den Grossparteien bei der Regie- rungsbildung kategorisch ausgeschlossen.195Dies wird sich wohl erst dann ändern, wenn die Freie Liste eine auch aus Sicht der Grossparteien nicht mehr vernachlässigbare Anzahl an Abgeordneten stellt. Zurzeit be- 104Wählergruppen, 
Parteien und deren Rolle im Staat 192 Die Wahlvorschläge werden von der Regierung geprüft. Sind diese korrekt, werden sie zu Wahllisten, welche dem Volk bei der Wahl vorgelegt werden (Art. 36 ff. VRG). 193 In einem Wahlprogramm werden die Ziele einer Partei allgemein umschrieben. Idee dahinter ist es, die Inhalte des Parteiprogramms aussenwirksam wiederzugeben, da das Wahlprogramm als Leitlinie für den Wahlkampf genutzt wird. Das Wahlpro- gramm dient somit einerseits als Werbung für die und andererseits als Mittel zur Profilierung der Partei. 194 Liechtensteiner Vaterland, 18.03.2009. Bericht anlässlich einer Veranstaltung, bei der Wilfried Marxer die Wahlanalyse der Landtagswahlen 2009 präsentierte. In diesem Zeitungsbericht heisst es: «60 Prozent der liechtensteinischen Wähler hätten Klaus Tschütscher auch in einer Direktwahl zum Regierungschef gemacht, wäre es mög- lich gewesen. Und für gar 97 Prozent der Wechselwähler war Klaus Tschütscher das stärkste Motiv ihrer Stammpartei untreu zu werden.» Mehr dazu unter «II.B. Land- tagswahlen. 195 Seit der Einführung des Proporzwahlrechts 1938 bestand bis 1997 eine Koalitions- regierung zwischen der FBP und der VU, welche einzig zwischen 1997 und 2005 während zwei Mandatsperioden durch Alleinregierungen der Grossparteien VU bzw. FBP abgelöst wurde. Da erst 1993 mit der FL erstmals eine weitere Partei in den Landtag einzog, war diese Koalition über viele Jahrzehnte hinweg eine Allpar- teienregierung (Marxer, Regierungsbildung und Wählerpräferenzen, S. 1).
	        

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