Volltext: Liechtenstein und die deutsche Steueraffäre:

Issue „Beziehungen Deutschland - Liechtenstein“ 
Rund um den offiziellen Besuch von Regierungschef Otmar Hasler in Berlin am 20. Februar 
stand dieses Issue im Mittelpunkt der Berichterstattung. Dies erklárt sich auch vor dem Hin- 
tergrund, dass die Beziehungen zwischen den beiden Làndern sehr gut, aber immer auch ein 
wenig sensibel waren. Nach den anfánglichen offenen Worten von liechtensteinischer Seite 
(Erbprinz Alois und Justizminister Tschütscher an der Pressekonferenz vom 19.2.) an seinen 
Nachbarn im Norden, dass man die Art des Vorgehens in der Steueraffáre nicht goutiere, gibt 
es ebenso offene Worte von deutscher Seite (z.B. SPD-Vorsitzender Kurt Beck, der , die Aus- 
sagen der liechtensteinischen schlicht daneben" findet und meint, Liechtenstein solle sich so 
benehmen, wie es sich unter zivilisierten Staaten gehóre, zitiert von Reuters, Dow Jones und 
dpa am 19.2.2008). Die Welt beschreibt diese Vorgangsweise am 21.2. unter dem Titel 
„Diplomatie mit der Keule“, Danach differenzieren sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch 
Regierungschef Hasler zwischen den an und für sich guten Beziehungen zwischen beiden 
Ländern und der aktuellen Streitfrage, die es zu lösen gilt. 
Issue „Rechtmäßigkeit der Datengewinnung“ 
Bereits wenige Tage nach Beginn der „Steueraffäre“ schrieb die FAZ: „Eine solche Inszenie- 
rung ist ohne Beispiel, das ist kein Triumph, sondern eine Niederlage für den Rechtsstaat. 
[...] Soll der deutsche Staat seine Steuerforderungen mit illegalen Mitteln eintreiben dürfen? 
Welches Signal geht von diesem fragwürdigen staatlichen Verhalten aus, das Politiker auch 
noch zum Anlass nehmen, an Moral und Anstand zu appellieren und Manager an ihre Vor- 
bildfunktion zu erinnern?“ (FAZ, 22.2.2008, „Staat, Steuer und Moral", 13). 
Der Stern widmete am 21.2.2008 unter dem Titel „Deutschland hat einen Spion“ (S. 34) einen 
größeren Artikel der Frage der Informationsbeschaffung. 
Erbprinz Alois ging in seiner Thronrede zur Eröffnung des Landtags am 21.2.2008 
ausführlich auf den Schutz der Privatsphäre ein. Allerdings fand dies nicht den gleich starken 
Niederschlag in den deutschen Medien, wie seine Rede anlässlich der Pressekonferenz zwei 
Tage zuvor, am 19.2.: „Der Schutz der Privatsphäre und des Eigentums soll bei gleichzeitiger 
Optimierung der Rechtshilfe gestärkt werden. Gerade zu einem Zeitpunkt, an dem andere 
Staaten immer stärker in die Privatsphäre ihrer Bürger eingreifen, ja so weit gehen, dass sie 
Millionenbeträge für gestohlene Daten ausgeben, ist das Bedürfnis der Bürger nach einem 
starken Schutz ihrer Privatsphäre groß.“ 
Die Wissenschaft war in den Fragen der Rechtmäßigkeit der Aneignung von gestohlenen 
Daten aus einer Liechtensteiner Bank und deren Verwertung in Deutschland auf den Plan 
gerufen und gab zahlreiche Kommentare dazu ab, wobei die Meinungen ziemlich auseinander 
gingen: „Die einschlägigen Vorschriften sehen vor, dass der BND nur dann Informationen an 
Staatsanwaltschaften, Polizei und MAD übermitteln darf, wenn schwerste Straftaten 
vorliegen.“ (Jürgen Wessing, Lehrbeauftragter für Steuerrecht, Universität Düsseldorf, 
Handelsblatt, 19.2.2008, 2) versus „Die BND-Mitarbeiter hatten aufgrund der 
Abgabenordnung sogar eine Pflicht, die von ihnen im Rahmen ihrer allgemeinen 
Aufgabenerfüllung erlangten Informationen weiterzugeben.“ (Ulrich Sieber, deutscher 
Strafrechtsexperte, MPI Freiburg, Handelsblatt, 21.2.2008, 3) oder „Der Staat darf nicht 
illegal beschaffte Informationen benutzen. Das wäre, als würde ein Chirurg mit schmutzigem 
Besteck hantieren.“ (Jürgen Wessing, Lehrbeauftragter für Steuerrecht, Universität 
Düsseldorf, FAZ, 22.2.2008, 14). 
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