Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

Nicht nur Johann Ferdinand Schlegel, sondern auch dessen Vater Franz 
Josef Schlegel und dessen Bruder Johann Schlegel standen im Streit mit dem 
Oberamt und mit den Ortsgerichten einzelner Gemeinden. Franz Josef 
Schlegel hatte das Schreiben mitunterzeichnet, welches Volksdeputierte 
am 1. Juli 1831 mit Klagen und Forderungen nach Wien geschickt hatten. 
Darin wurde Kritik an der Person von Landvogt Peter Pokorny geäussert 
und zudem eine freiere Richterwahl in den Gemeinden gefordert.“? Johann 
Schlegel war am 8. März 1831 auf Verlangen der Gemeinde als Ortsrichter von 
Triesenberg abgesetzt worden. Über die genannten Angehörigen der Familie 
Schlegel hatten sich auch andere Gemeinden beschwert. Die Hofkanzlei in 
Wien unterstützte diese Haltung einzelner Gemeinden, die fürstliche Behörde 
stellte die Schlegel gar als «Verführer» dar.“ Es scheint, dass den eingesessenen 
Bürgerfamilien im Vergleich zu den Hintersassen — insbesondere den 
Angehörigen der Familie Schlegel — mehr Gehör geschenkt wurde. 
4.3.2 DER EHEMALIGE GEMEINDEBÜRGER UND SÖLDNER 
JOSEF ANTON HILTI 
Josef Anton Hilti (1795—1838) hatte infolge seiner illegalen Auswanderung 
aus Liechtenstein (1817) und seiner nicht bewilligten Eheschliessung in 
Rom (1827)* seine Bürgerrechte in Schaan verloren.“ Mit Berufung auf das 
Freizügigkeitsgesetz von 1810 forderte Josef Anton Hilti im Frühjahr 1832 
die erneute Anerkennung als nutzungsberechtigter Gemeindebürger.“° 
Zu seiner Auswanderung aus Liechtenstein im Hungerjahr 1817 
bemerkte Hilti elf Jahre später vor dem Oberamt in Vaduz, dass er in einer 
ausweglosen Situation gestanden habe. Ohne Beruf und ohne Unterstützung 
durch seine Familie — die Mutter war verwitwet und hatte vier weitere Kinder — 
hatte Hilti einzig eine Perspektive gesehen, indem er um einen Militär- 
dienst im Ausland angesucht hatte. In Chur hatte er sich für Militärdienste 
in Holland anheuern lassen, wo er bis 1825 im Dienst gewesen war. Bereits 
in Holland hatte er die «ganz vermögenslose» Maria Barbara Seeger aus 
Altenstadt (Vorarlberg) kennengelernt. Das Paar hatte in Liechtenstein 
1825 keine Genehmigung zur Eheschliessung erhalten. In Luzern hatte 
sich Hilti im selben Jahr für Militärdienste auf Sizilien anwerben lassen, wo 
er bis 1827 als Wachmann tätig gewesen war. Maria Barbara Seeger hatte 
(826 in Neapel die gemeinsame Tochter Maria Josefa Christina zur Welt 
gebracht.” Das Paar hatte sich, nach Aussage Hiltis, am 24. Dezember 1827 
in Rom kirchlich trauen lassen und war im Januar 1828 nach Liechten- 
stein zurückgekehrt. Hilti war sogleich verhaftet worden, doch war er sich 
bei der anschliessenden Einvernahme keiner Schuld bewusst: «Ohne an 
die Gesetze des Landes zu denken, die ich eigentlich gar nicht kannte, 
bemühte ich mich also, die Copulation in Rom zu erwürken und glaubte, 
2 Gefordert wurde die freie Volkswahl eines 
zusätzlichen Richters in den liechtensteini- 
schen Gemeinden. Bisher gab es nur einen 
Ortsrichter, der aus einem Dreiervorschlag 
der Gemeinde vom Oberamt bestimmt 
wurde. Rupert Quaderer: Jahre der 
Retardation, Liechtensteins innenpolitische 
Intwicklung 1815-1848, In: Arthur 
Brunhart (Hg.}; Revolution 2000, 5. 61-76, 
hier S. 69-70. 
Rupert Quaderer: Politische Geschichte 
‚969, 5. 86-88. 
Zur Problematik der Rom-Ehen siehe 
Ausführungen in Kap. 7.3.2. 
LILA RC 65/19: Einvernahme des Josef 
Anton Hilti wegen unerlaubter Auswande- 
zung und Eheschliessung, 1828. 
LI LA RC 24/5: Schreiben von Josef 
Anton Hilti an das Oberamt in Vaduz, 
29, März 1832. 
Genealogische Angaben nach: Familien- 
zuch Schaan 1560-1950 (Ms.), S. 90. 
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