Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

8.5 HANDWERKER UND GEWERBETREIBENDE 
Bunt ist die berufliche Palette der Handwerker und Gewerbetreibenden, 
die zwischen 1809 und 1918 in Liechtenstein als Staatsangehörige (sowie 
als Hintersassen oder Bürger in einer Gemeinde) aufgenommen wurden. 
Es waren dies zum Beispiel Töpfer, Ofenbauer, Schuster, Schneider, Müller, 
Schreiner, Schmiede, Korbflechter, Kesselflicker, Sägenfeiler, aber auch 
3äcker, Bierbrauer, Gastwirte und Handelsleute.'” Von diesen insgesamt 
29 handwerklich und gewerblich tätigen Personen erhielten 18 (vorerst) 
lediglich einen Hintersassen-Status. Bei sechs Personen, die in einer anderen 
Gemeinde ein Heimat- beziehungsweise ein Bürgerrecht erlangten, handelt 
es sich um Fälle von Binnenwanderung innerhalb Liechtensteins. In 15 
dieser 29 Fälle war die Heirat das Motiv für die Niederlassung in einer 
neuen Gemeinde. In einem besonderen Fall bezahlte ein Hintersasse in 
ziner Gemeinde das Einbürgerungsgeld für seine Tochter.'® 
Das nachfolgend zuerst skizzierte Fallbeispiel beschreibt das Schicksal 
2ines Töpfers aus Oberösterreich, der am Anfang der 1840er Jahre nach 
Liechtenstein kam. Im Jahr 1843 wurde er Staatsbürger und als heimat- 
berechtigter Hintersasse einer Gemeinde zugesprochen, die sich jedoch 
zegen die Aufnahme dieses Handwerkers wehrte. Der auf diese Weise 
abgelehnte Töpfermeister liess sich. daraufhin in der Nachbargemeinde 
nieder. Es entstand ein Streit zwischen den beiden Gemeinden um die 
Zuständigkeit dieser Person. Infolge unglücklicher Familienumstände 
wendete sich das Schicksal des Töpfermeisters und seiner Familie später 
zum Schlechteren. Das Beispiel steht für rund die Hälfte der in Liechtenstein 
als Staatsangehörige aufgenommenen Handwerker, deren Familien 
längerfristig nicht in Liechtenstein Fuss fassen konnten. Bei der anderen 
Hälfte hingegen konnten die neuen Hintersassen-Familien in Liechtenstein 
zine längerfristige Lebensperspektive finden, ihre Nachkommen wurden — 
spätestens nach Erlass des Gemeindegesetzes von 1864 — zu Bürgern in 
‚hren Wohngemeinden.'”7 
Drei weitere dargestellte Fallbeispiele stellen Gewerbetreibende vor, 
die zuerst als Staatsangehörige und Hintersassen aufgenommen wurden 
und erst später das Gemeindebürgerrecht an ihrem Wohnort erhielten. 
Alle diese Gewerbetreibenden hatten Frauen aus ihrer Wohn- und späteren 
Bürgergemeinde geheiratet. 
Josef Emanuel Sieghart in Planken 
Josef Emanuel Sieghart (1815—1882) erwarb im Jahr 1843 die liechtenstei- 
aische Staatsbürgerschaft. Sieghart stammte aus Aschach an der Donau 
Oberösterreich). Er war gelernter Töpfer. Als Geselle auf Wanderschaft 
war er Ende 1840 oder zu Beginn des Jahres 1841 nach Liechtenstein 
gekommen. Er fand sogleich eine Anstellung beim Ofenbauer Albert 
% Zu einzelnen Handwerkerfamilien 
‚nit nicht-sesshaftem Hintergrund 
siehe ausführlich Kap. 7. 
Vgl. Tabelle 10: Handwerker und 
Gewerbetreibende. 
Zu Angehörigen und Nachkommen der 
zamilien Haas, Kirschbaumer und Knobel, 
die zum Teil auf Dauer ein — wenn auch 
arekäres — Auskammen in Liechtenstein 
‚anden. siehe ausführlich Kan. 7 
DE 
4? 
As
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.