Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

® [| LA RC 107/128: Streit um das Heimat- 
‚echt und die Unterstützung für Anna 
Maria Welti, Schaanwald; Ablehnung des 
Rekurses der Gemeinde Mauren durch 
die Hofkanzlei in Wien, 28. Juni 1860. 
LELA RC 107/128: Unterstützung 
für Anna Maria Welti, Schaanwald; 
Protokoll der Einvernahme von Eva 
Welti und Kreszentia Welti (verheira- 
tete Marock) vor dem Regierungsamt 
n Vaduz, 17, September 1860, 
Vgl. Tabelle auf S. 199. Quelle: LI LA RC 
‘07/128, Nachlass Anna Maria Welti. 
Eine Position ist unleserlich und wurde 
hier weggelassen. Verkauf bestätigt 
durch Ortsrichter Andreas Kieber am 
25. November 1860. 
” ULLA RC 107/128: Unterstützung für 
Anna Maria Welti, Schaanwald; Protokoll 
der Einvernahme von Kreszentia Welti 
und dem Maurer Ortsrichter Jakob 
Matt vor dem Regierungsamt in Vaduz, 
26. März 1861 
entsprechenden Originaldokumente aus dem Jahr 1845 vor, lediglich die 
1859 angefertigte schriftliche Fassung. Möglich ist, dass 1859 die 14 Jahre 
zuvor mündlich vereinbarte Abmachung verschriftlicht (und dann von der 
Gemeinde Mauren für ihre Zwecke instrumentalisiert) wurde. 
Die Hofkanzlei in Wien wies am 28. Juni 1860 den Rekurs der 
Gemeinde Mauren ab. Es gebe keinen Zweifel, dass Anna Maria Welti 
als uneheliche Tochter der Eva Welti seit ihrer Geburt der Gemeinde 
Mauren angehöre. Es liege zudem kein legaler Akt vor, der Anna Maria 
Welti zu einer Angehörigen der Gemeinde Eschen gemacht habe. Damit 
stellte die Hofkanzlei die gesetzliche Verbindlichkeit des im Jahr 1859 
verschriftlichten Übereinkommens von 1845 infrage, demgemäss die 
Kinder der Eva Welti bei der Heirat ihrer Mutter der Gemeinde Eschen 
zugeteilt worden seien.?® 
Anna Maria Welti war in der Zwischenzeit verstorben. Sie erlag am 
20. April 1859 im Alter von 22 Jahren ihrem Lungenleiden. Sie hatte wohl 
an Tuberkulose gelitten. Da sich Eva Welti offenbar nicht ausreichend um 
ihre Tochter kümmern konnte, war Anna Maria Welti — wie eingangs 
erwähnt — in den Haushalt ihrer Tante, der Schwester von Eva Welti, zur 
Verpflegung übernommen worden. Nach Anna Maria Weltis Tod brach 
ein Streit aus zwischen den beiden Schwestern Kreszentia und Eva Welti. 
Letztere vertrat den Standpunkt, man habe ihr die Tochter weggenommen. 
Kreszentia Welti wiederum sagte aus, dass die Verstorbene bei der 
Mutter nicht habe bleiben können, «niemand habe die Verstorbene 
übernehmen wollen.»*!° 
Josef Marock, der Gatte von Kreszentia Welti, machte im Jahr 1860 
eine Rechnung für 262 Verpflegungstage, die für Anna Maria Welti 
aufgewendet worden seien. Der Rechnungsbetrag belief sich inklusive 
Beerdigungskosten auf 155 Gulden Reichswährung. Man versuchte, durch 
Verkauf des Hausrats einen Teil der Summe zurückzuerhalten.?!! Der 
auf knapp 45 Gulden Reichswährung geschätzte Hausrat wurde im Jahr 
1860 für 27 Gulden verkauft. Eva Welti, die Mutter der Verstorbenen, 
erklärte sich zudem bereit, den Betrag von 13 Gulden und 33 Kreuzern 
beizusteuern. Den Rest des Rechnungsbetrags hatten nach 1861 die Erben 
des mittlerweile verstorbenen Josef Marock einzufordern.*!? 
sp
	        

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