Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

Sieglinde Amann: Armenfürsorge und 
Armenpolitik in Feldkirch von 1814 bis 
1914. Schriftenreihe der Rheticus-Gesell- 
schaft, Bd. 34. Feldkirch 1996; Wolfgang 
Scheffknecht: Fahrende Leute und Scharf 
ichter. Beispiele für nicht-sesshafte und 
sesshafte Aussenseiter und Randgruppen 
'n der Geschichte Vorarlbergs. In: Dornbirner 
Schriften, Beiträge zur Stadtkunde. 
Yr, VII, Dornbirn 1990, S, 23-52 
dieter Gosewinkel: Einbürgern und 
Ausschliessen, Die Nationalisierung der 
Staatsangehörigkeit vom Deutschen 
3und bis zur Bundesrepublik Deutsch- 
and. Kritische Studien zur Geschichts- 
‚wissenschaft, Bd. 150. Göttingen 2001: 
Jieter Gosewinkel: Wie wird man 
Deutscher? Staatsangehörigkeit als 
Zugehörigkeit während des 19. und 
20. Jahrhunderts, In: Europa der Zugehö- 
igkeiten. Integrationswege zwischen 
Ein- und Auswanderung. Hg. von Rudolf 
on Thadden et al. Genshagener Gespräche, 
Bd. X. Göttingen 2007, S. 93-112 
Erste Ergebnisse dieser Forschungen 
xonnte der Autor am 8. Februar 2011 
im Rahmen eines Vortrags in Gamprir 
aräsentieren. Eine überarbeitete und 
gekürzte Fassung dieses Vortrags wurde 
im Dezember 2011 publiziert, siehe 
Klaus Biedermann: Wer gehört dazu? 
Liechtensteins Umgang mit Fremden 
im 19, Jahrhundert. In: Werdenberger Jahr- 
buch 2012. Buchs 2011, 5. 137-145. 
Bei der Entwicklung des Bürgerrechts in Österreich ist für Liechtenstein 
der Blick auf das angrenzende Bundesland Vorarlberg besonders wichtig. 
Dort verliefen bis zum Beginn des 19. Jahrhundert viele Entwicklungen 
ähnlich wie in Liechtenstein. Zur Geschichte des Bürgerrechts in Vorarlberg 
gibt es zwar keine detaillierte Darstellung, doch widmen sich die Arbeiten 
von Sieglinde Amann und Wolfgang Scheffknecht Themen, die in einem 
Zusammenhang mit Bürgerrechtsfragen stehen: Amann befasst sich 
mit dem Armenwesen, Scheffknecht mit nicht-sesshaften Randgruppen 
in der Vorarlberger Gesellschaft.” Für die geschichtliche Entwicklung des 
Bürgerrechts in Deutschland sei auf die Studien von Dieter Gosewinkel 
verwiesen.‘? Ein Vergleich mit den Entwicklungen in den Nachbarstaaten 
zeigt, dass sich Liechtenstein in der Gesetzgebung zum Bürgerrecht bereits 
im späteren 19. Jahrhundert immer mehr an die Schweiz anlehnte. 
Anders als in Deutschland und in Österreich fand in Liechtenstein und 
in der Schweiz keine Entkommunalisierung des Bürgerrechts statt. Während 
in Deutschland 1871 und in Österreich 1939 das Gemeindebürgerrecht 
abgeschafft wurde, besteht dieses sowohl in der Schweiz wie auch in 
Liechtenstein heute noch. 
{n der vorliegenden Studie wird die Geschichte der Einbürgerungs- 
normen und Einbürgerungspraxis in Liechtenstein für das 19. und frühe 
20. Jahrhundert erstmals eingehend dargestellt.“
	        

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