Sieglinde Amann: Armenfürsorge und
Armenpolitik in Feldkirch von 1814 bis
1914. Schriftenreihe der Rheticus-Gesell-
schaft, Bd. 34. Feldkirch 1996; Wolfgang
Scheffknecht: Fahrende Leute und Scharf
ichter. Beispiele für nicht-sesshafte und
sesshafte Aussenseiter und Randgruppen
'n der Geschichte Vorarlbergs. In: Dornbirner
Schriften, Beiträge zur Stadtkunde.
Yr, VII, Dornbirn 1990, S, 23-52
dieter Gosewinkel: Einbürgern und
Ausschliessen, Die Nationalisierung der
Staatsangehörigkeit vom Deutschen
3und bis zur Bundesrepublik Deutsch-
and. Kritische Studien zur Geschichts-
‚wissenschaft, Bd. 150. Göttingen 2001:
Jieter Gosewinkel: Wie wird man
Deutscher? Staatsangehörigkeit als
Zugehörigkeit während des 19. und
20. Jahrhunderts, In: Europa der Zugehö-
igkeiten. Integrationswege zwischen
Ein- und Auswanderung. Hg. von Rudolf
on Thadden et al. Genshagener Gespräche,
Bd. X. Göttingen 2007, S. 93-112
Erste Ergebnisse dieser Forschungen
xonnte der Autor am 8. Februar 2011
im Rahmen eines Vortrags in Gamprir
aräsentieren. Eine überarbeitete und
gekürzte Fassung dieses Vortrags wurde
im Dezember 2011 publiziert, siehe
Klaus Biedermann: Wer gehört dazu?
Liechtensteins Umgang mit Fremden
im 19, Jahrhundert. In: Werdenberger Jahr-
buch 2012. Buchs 2011, 5. 137-145.
Bei der Entwicklung des Bürgerrechts in Österreich ist für Liechtenstein
der Blick auf das angrenzende Bundesland Vorarlberg besonders wichtig.
Dort verliefen bis zum Beginn des 19. Jahrhundert viele Entwicklungen
ähnlich wie in Liechtenstein. Zur Geschichte des Bürgerrechts in Vorarlberg
gibt es zwar keine detaillierte Darstellung, doch widmen sich die Arbeiten
von Sieglinde Amann und Wolfgang Scheffknecht Themen, die in einem
Zusammenhang mit Bürgerrechtsfragen stehen: Amann befasst sich
mit dem Armenwesen, Scheffknecht mit nicht-sesshaften Randgruppen
in der Vorarlberger Gesellschaft.” Für die geschichtliche Entwicklung des
Bürgerrechts in Deutschland sei auf die Studien von Dieter Gosewinkel
verwiesen.‘? Ein Vergleich mit den Entwicklungen in den Nachbarstaaten
zeigt, dass sich Liechtenstein in der Gesetzgebung zum Bürgerrecht bereits
im späteren 19. Jahrhundert immer mehr an die Schweiz anlehnte.
Anders als in Deutschland und in Österreich fand in Liechtenstein und
in der Schweiz keine Entkommunalisierung des Bürgerrechts statt. Während
in Deutschland 1871 und in Österreich 1939 das Gemeindebürgerrecht
abgeschafft wurde, besteht dieses sowohl in der Schweiz wie auch in
Liechtenstein heute noch.
{n der vorliegenden Studie wird die Geschichte der Einbürgerungs-
normen und Einbürgerungspraxis in Liechtenstein für das 19. und frühe
20. Jahrhundert erstmals eingehend dargestellt.“