Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

für die Pflege des erkrankten Josef Anton Bauer.” Infolge einer erneuten 
Erkrankung war Josef Anton Bauer im Jahr 1852 nochmals aus Graubün- 
den nach Liechtenstein zurückgeschoben worden, worauf die Behörden in 
Vaduz den Weitertransport Bauers mit der «Armenfuhr» nach Österreich 
veranlasst hatten, «zur weiteren Verfügung». 
Die Auseinandersetzung um das Heimatrecht des unehelich geborenen 
Josef Anton Bauer dauerte mehrere Jahre. Für die Behörden in Graubün- 
den war der Fall jeweils mit der Abschiebung Bauers in das benachbarte 
Liechtenstein erledigt, weil sie Bauer trotz seines häufigen und auch längeren 
Aufenthalts im Kanton nicht als Bündner betrachteten. Die Amtsstellen in 
Liechtenstein ihrerseits verweigerten Josef Anton Bauer das Heimatrecht — 
Bauer war in der Wahrnehmung der Triesner und Vaduzer Behörden ein 
Österreicher: aufgrund seines Geburtsorts, aber auch aufgrund der Tiroler 
Herkunft seiner Mutter — und schoben ihn nach Österreich ab. Die österrei- 
chischen Behörden hatten erfolglos versucht, die Amtsstellen in Liechtenstein 
zur Anerkennung Bauers als liechtensteinischen Staatsangehörigen zu 
bewegen. Schlussendlich musste Österreich die Kosten übernehmen, die in 
Liechtenstein bei der Pflege des erkrankten Josef Anton Bauer entstanden 
waren; dieser hatte «bei seiner Armuth und Erwerbslosigkeit» fremde 
Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.” 
2 LILA RC 92/37: Schreiben und Geld- 
sendung (70 fl. 50 kr. für insgesamt 85 
Pflegetage) des Kreisamts Bregenz vom 
23. Januar 1853 an die Landeskasse 
in Vaduz. 
LI LA RC 92/37: Schreiben des Regie- 
:ungsamts Vaduz an das Bezirksgericht 
Montafon, 28. Dezember 1852. 
U LA RC 92/37: Schreiben des k.k, 
Kreisamts Bregenz an das Regierungsamt 
in Vaduz, 12. Juni 1848. 
Clio Meyer: «Unkraut der Landstrasse» 
1988, 5. 78. 
Wolfgang Scheffknecht: Armut und Not 
1990, 5. 95. 
Siehe dazu auch Hansjörg Roth: Jenische. 
In: HLS. Basel 2007. 
3 Das besonders markante Fallbeispiel 
der Familie Knobel (für Triesenberg) ist 
nachfolgend vorgestellt. 
4 
Nicht-Sesshafte in Triesenberg und Planken: 
das Beispiel der Familie Chrisost 
Vor allem in ländlichen Gebieten waren Sesshafte und Nicht-Sesshafte 
aufeinander angewiesen. Nicht-sesshafte Handwerker und Händler boten 
in den Dörfern ihre Dienstleistungen an und füllten damit Lücken in der 
lokalen Waren- und Reparaturversorgung. Folglich «lebte ihre Wirtschaft 
in den Nischen der sesshaften Ökonomie und war von der Existenz dieser 
Nischen abhängig.» Besonders in der vorindustriellen Zeit war der Bedarf 
an nicht-sesshaften Händlern und Gewerbetreibenden durchaus gegeben: 
«Sie schlossen die Lücke zwischen Bedarf einerseits und den angesichts 
zeringer Kaufkraft noch unrentablen und deshalb nicht vorhandenen 
Kaufläden auf dem Land.» 
Nicht an einer Durchgangsstrasse gelegene Gebiete waren stark auf 
Besuche von Wanderhändlern und -handwerkern angewiesen.” Dies gilt 
auch für die Gemeinden Triesenberg und Planken in Liechtenstein, die erst 
im späteren 19. Jahrhundert mit befahrbaren Strassen erschlossen wurden. 
Dieser Umstand erklärt zudem, weshalb Triesenberg und Planken zeitweilige 
Aufenthaltsorte von nicht-sesshaften Personen waren.” 
Ein Beispiel dafür, das beide Gemeinden tangiert, ist die Familie 
Chrisost. Nach seiner Ankunft in Liechtenstein hatte sich Ludwig Chrisost 
zuerst von 1805 bis 1808 in Triesenberg aufgehalten. Der aus Tachheim 
(Tirol) gebürtige Weber hatte im Jahr 1805 die nicht aus Liechtenstein 
DE
	        

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