für die Pflege des erkrankten Josef Anton Bauer.” Infolge einer erneuten
Erkrankung war Josef Anton Bauer im Jahr 1852 nochmals aus Graubün-
den nach Liechtenstein zurückgeschoben worden, worauf die Behörden in
Vaduz den Weitertransport Bauers mit der «Armenfuhr» nach Österreich
veranlasst hatten, «zur weiteren Verfügung».
Die Auseinandersetzung um das Heimatrecht des unehelich geborenen
Josef Anton Bauer dauerte mehrere Jahre. Für die Behörden in Graubün-
den war der Fall jeweils mit der Abschiebung Bauers in das benachbarte
Liechtenstein erledigt, weil sie Bauer trotz seines häufigen und auch längeren
Aufenthalts im Kanton nicht als Bündner betrachteten. Die Amtsstellen in
Liechtenstein ihrerseits verweigerten Josef Anton Bauer das Heimatrecht —
Bauer war in der Wahrnehmung der Triesner und Vaduzer Behörden ein
Österreicher: aufgrund seines Geburtsorts, aber auch aufgrund der Tiroler
Herkunft seiner Mutter — und schoben ihn nach Österreich ab. Die österrei-
chischen Behörden hatten erfolglos versucht, die Amtsstellen in Liechtenstein
zur Anerkennung Bauers als liechtensteinischen Staatsangehörigen zu
bewegen. Schlussendlich musste Österreich die Kosten übernehmen, die in
Liechtenstein bei der Pflege des erkrankten Josef Anton Bauer entstanden
waren; dieser hatte «bei seiner Armuth und Erwerbslosigkeit» fremde
Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.”
2 LILA RC 92/37: Schreiben und Geld-
sendung (70 fl. 50 kr. für insgesamt 85
Pflegetage) des Kreisamts Bregenz vom
23. Januar 1853 an die Landeskasse
in Vaduz.
LI LA RC 92/37: Schreiben des Regie-
:ungsamts Vaduz an das Bezirksgericht
Montafon, 28. Dezember 1852.
U LA RC 92/37: Schreiben des k.k,
Kreisamts Bregenz an das Regierungsamt
in Vaduz, 12. Juni 1848.
Clio Meyer: «Unkraut der Landstrasse»
1988, 5. 78.
Wolfgang Scheffknecht: Armut und Not
1990, 5. 95.
Siehe dazu auch Hansjörg Roth: Jenische.
In: HLS. Basel 2007.
3 Das besonders markante Fallbeispiel
der Familie Knobel (für Triesenberg) ist
nachfolgend vorgestellt.
4
Nicht-Sesshafte in Triesenberg und Planken:
das Beispiel der Familie Chrisost
Vor allem in ländlichen Gebieten waren Sesshafte und Nicht-Sesshafte
aufeinander angewiesen. Nicht-sesshafte Handwerker und Händler boten
in den Dörfern ihre Dienstleistungen an und füllten damit Lücken in der
lokalen Waren- und Reparaturversorgung. Folglich «lebte ihre Wirtschaft
in den Nischen der sesshaften Ökonomie und war von der Existenz dieser
Nischen abhängig.» Besonders in der vorindustriellen Zeit war der Bedarf
an nicht-sesshaften Händlern und Gewerbetreibenden durchaus gegeben:
«Sie schlossen die Lücke zwischen Bedarf einerseits und den angesichts
zeringer Kaufkraft noch unrentablen und deshalb nicht vorhandenen
Kaufläden auf dem Land.»
Nicht an einer Durchgangsstrasse gelegene Gebiete waren stark auf
Besuche von Wanderhändlern und -handwerkern angewiesen.” Dies gilt
auch für die Gemeinden Triesenberg und Planken in Liechtenstein, die erst
im späteren 19. Jahrhundert mit befahrbaren Strassen erschlossen wurden.
Dieser Umstand erklärt zudem, weshalb Triesenberg und Planken zeitweilige
Aufenthaltsorte von nicht-sesshaften Personen waren.”
Ein Beispiel dafür, das beide Gemeinden tangiert, ist die Familie
Chrisost. Nach seiner Ankunft in Liechtenstein hatte sich Ludwig Chrisost
zuerst von 1805 bis 1808 in Triesenberg aufgehalten. Der aus Tachheim
(Tirol) gebürtige Weber hatte im Jahr 1805 die nicht aus Liechtenstein
DE