Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

ARMUT, NICHT-SESSHAFTIGKEIT, EHE- UND BÜRGERRECHT 
Siehe zum Beispiel Gerhard Wanner: 
Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1970, 
S, 459-500; Sabine Falk-Veits, Alfred 
Stefan Weiss: Armut. In: Arthur Brunhart 
(Ha.): Bausteine 1999, Bd. 2, 5. 209-241 
Der Zusammenhang von Armut, Nicht-Sesshaftigkeit, Ehe- und Bürger- 
recht ist für Liechtenstein bisher noch nicht erforscht worden, weshalb 
im Folgenden oft auf Entwicklungen in der benachbarten Schweiz Bezug 
genommen wird. Zum Bereich des Armenwesens liegen zwar einzelne 
Forschungsarbeiten vor,' doch mit der nun folgenden Darstellung, die die 
genannten vier Bereiche für Liechtenstein miteinander verknüpft, wird 
gewissermassen Neuland betreten. Es geht hier auch um das Schicksal von 
Unterschichtfamilien, die im 19. Jahrhundert in Liechtenstein (weitgehend) 
sesshaft wurden, jedoch nur verzögert und eingeschränkt Nutzungsrechte 
in ihren neuen Heimatgemeinden erwerben konnten. Dieses Kapitel 
beginnt mit einer Darstellung der Ursachen von Armut sowie von Heimat- 
‘osigkeit und Nicht-Sesshaftigkeit. 
Besonders betont sei an dieser Stelle der enge Zusammenhang von 
Armut und verweigerter Ehebewilligung. Der im Jahr 1804 in Liechtenstein 
eingeführte Ehekonsens erlaubte es den Behörden, mittellosen Paaren das 
Heiraten zu untersagen. Heiratswillige Paare aus Unterschichtfamilien 
versuchten in der Folge, im Ausland zu heiraten. Es werden zwei Schwestern 
aus Triesenberg vorgestellt, die mit ihren Partnern nach Rom wanderten, 
um dort kirchlich heiraten zu können. Die Ehe war dabei nicht nur ein 
religiöses Sakrament, sondern von grosser gesellschaftlicher Bedeutung. 
Ohne Ehebewilligung konnte ein Vater sein Bürgerrecht nicht an die Kinder 
weitergeben, unehelichen Verbindungen entstammende Kinder waren 
nicht erbberechtigt. Nicht verheiratete Frauen mit Kindern waren stark 
benachteiligt, zumeist hatten sie einen schlechten Leumund. Die Ehe 
ermöglichte Lebenschancen und einen guten Ruf für ein Paar und für seine 
Kinder. Wohl nicht zuletzt deshalb hatten sich die erwähnten Frauen aus 
Triesenberg um eine Eheschliessung bemüht. Welches Schicksal uneheliche 
Nachkommen (gerade von Eltern mit einer nicht-sesshaften Lebensweise) 
erwarten konnten, wird anhand von weiteren Beispielen aus der Gemeinde 
Mauren gezeigt. 
Eine amtlich bewilligte Heirat war jedoch keine Garantie für eine 
zesellschaftliche Anerkennung oder gar Besserstellung. Mit einer ungünstigen 
Wahl des Ehepartners konnten auch ein sozialer Abstieg und ein Verlust 
von Bürgerrechten verbunden sein. Dies wird anhand einer Maurer 
Bürgerin gezeigt, die einen Eschner Hintersassen geheiratet hatte. Dieser 
war als Kind nicht-sesshafter Eltern aufgewachsen und hatte keinen guten 
Leumund. Nach dessen frühem Tod suchte diese Frau um eine Rück- 
bürgerung in ihrer ursprünglichen Heimatgemeinde an. Das gelang ihr 
zwar, aber sie blieb gesellschaftlich geächtet. 
Im Zuge der zunehmenden administrativen Erfassung der Bevölkerung 
verstärkte sich im späten 18. und vor allem dann im 19. Jahrhundert die 
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