Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

ist — und das ist eben die Unsittlichkeit — auf diesem Wege die Gemeinden 
veranlassen, dass sie Bürger bekommen und vermehren, das wage ich nicht 
den Gemeinden zuzumuthen.»'” 
Der Abgeordnete Kessler hielt dem Abgeordneten Gmelch entgegen, 
dass für zukünftige uneheliche Kinder von Gemeindebürgerinnen der 
humane Grundsatz gelte, dass eine uneheliche Geburt den politischen 
Rechten keinen Abbruch tue. Gmelch wolle durch Zurücksetzung der 
unehelich Geborenen uneheliche Geburten verhindern, was aber so nicht 
erreicht werden könne. Kessler sprach Gmelch direkt an: «Allen Hintersassen 
geben Sie das Recht, sich ins Gemeindegut einzukaufen, dem unehelichen 
Kind wollen Sie es aber nicht gewähren. Warum schliessen Sie ein unschul- 
diges Kind von diesem allgemeinen Rechte aus? Warum behandeln Sie es 
schlechter als jeden anderen Staatsbürger, selbst wenn dieser der schwerste 
Verbrecher ist?» Kessler ergänzte, nicht in der unehelichen Geburt läge 
der Grund für die Erwerbung des Gemeindebürgerrechts, sondern in der 
Abstammung von einer Gemeindebürgerin.!'® 
Kurz vor der Abstimmung empfahl Landtagspräsident Karl Schädler, 
man hebe den Stein zur Strafe nicht zu früh: «Erst wenn der Fall der 
Unzucht eintritt, so strafe man diese, nicht aber seine schuldlosen 
Produkte.» Die Bestimmung, dass uneheliche Kinder kraft ihrer Abstam- 
mung von einer Gemeindebürgerin oder heimatberechtigten Hintersassin 
das Bürgerrecht ihrer Mutter erwarben, wurde vom Landtag mit zehn zu 
drei Stimmen befürwortet.!? 
7 Ebd, 
1 Ebd, 
9 Ebd, 
20 Ebd, 
21 Ehe 
Diskussion um die Festlegung der Einbürgerungstaxen 
Anlass zu Diskussionen bot auch Paragraf 26, demzufolge der ständige Ge- 
meinderat das Einkaufsgeld bei Einbürgerungen festlegte. Diese Festlegung 
erfolgte, laut Gesetzesentwurf, alle sechs Jahre neu, «mit Rücksicht 
auf die aus dem Bürgerrechte erwachsenden Nutzungen und auf die 
damit verbundenen Gemeindeleistungen».'** Alle diese Festlegungen 
mussten von der Regierung bestätigt werden, die zudem das Recht hatte, 
von der Gemeinde vorgeschlagene Einkaufstaxen zu senken. Der Abge- 
ordnete Gmelch verlangte stattdessen, dass alle Bürger einer Gemeinde 
in einer Gemeindeversammlung diese Einkaufstaxe festlegen sollten. 
Er führte dazu an: «Wir haben ein sehr lebendiges und sehr kritisches 
Volk, das vor allem die Richter oder Vorsteher fortwährend kritisiert. 
Die Gemeinderäthe würden in eine sehr kritische Lage kommen, wenn 
sie allein entscheiden wollten».'”! 
Die Regierungskommission fragte daraufhin den Abgeordneten 
Gmelch, ob er schon einmal an einer Bürgerversammlung, namentlich in 
Balzers, teilgenommen habe. Wenn ja, so könne er sicher beipflichten, dass 
so eine turbulente Versammlung nur schwer Einkaufsgebühren festlegen 
könne. Markus Kessler als Kommissionsvorsitzender unterstrich seine 
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