ist — und das ist eben die Unsittlichkeit — auf diesem Wege die Gemeinden
veranlassen, dass sie Bürger bekommen und vermehren, das wage ich nicht
den Gemeinden zuzumuthen.»'”
Der Abgeordnete Kessler hielt dem Abgeordneten Gmelch entgegen,
dass für zukünftige uneheliche Kinder von Gemeindebürgerinnen der
humane Grundsatz gelte, dass eine uneheliche Geburt den politischen
Rechten keinen Abbruch tue. Gmelch wolle durch Zurücksetzung der
unehelich Geborenen uneheliche Geburten verhindern, was aber so nicht
erreicht werden könne. Kessler sprach Gmelch direkt an: «Allen Hintersassen
geben Sie das Recht, sich ins Gemeindegut einzukaufen, dem unehelichen
Kind wollen Sie es aber nicht gewähren. Warum schliessen Sie ein unschul-
diges Kind von diesem allgemeinen Rechte aus? Warum behandeln Sie es
schlechter als jeden anderen Staatsbürger, selbst wenn dieser der schwerste
Verbrecher ist?» Kessler ergänzte, nicht in der unehelichen Geburt läge
der Grund für die Erwerbung des Gemeindebürgerrechts, sondern in der
Abstammung von einer Gemeindebürgerin.!'®
Kurz vor der Abstimmung empfahl Landtagspräsident Karl Schädler,
man hebe den Stein zur Strafe nicht zu früh: «Erst wenn der Fall der
Unzucht eintritt, so strafe man diese, nicht aber seine schuldlosen
Produkte.» Die Bestimmung, dass uneheliche Kinder kraft ihrer Abstam-
mung von einer Gemeindebürgerin oder heimatberechtigten Hintersassin
das Bürgerrecht ihrer Mutter erwarben, wurde vom Landtag mit zehn zu
drei Stimmen befürwortet.!?
7 Ebd,
1 Ebd,
9 Ebd,
20 Ebd,
21 Ehe
Diskussion um die Festlegung der Einbürgerungstaxen
Anlass zu Diskussionen bot auch Paragraf 26, demzufolge der ständige Ge-
meinderat das Einkaufsgeld bei Einbürgerungen festlegte. Diese Festlegung
erfolgte, laut Gesetzesentwurf, alle sechs Jahre neu, «mit Rücksicht
auf die aus dem Bürgerrechte erwachsenden Nutzungen und auf die
damit verbundenen Gemeindeleistungen».'** Alle diese Festlegungen
mussten von der Regierung bestätigt werden, die zudem das Recht hatte,
von der Gemeinde vorgeschlagene Einkaufstaxen zu senken. Der Abge-
ordnete Gmelch verlangte stattdessen, dass alle Bürger einer Gemeinde
in einer Gemeindeversammlung diese Einkaufstaxe festlegen sollten.
Er führte dazu an: «Wir haben ein sehr lebendiges und sehr kritisches
Volk, das vor allem die Richter oder Vorsteher fortwährend kritisiert.
Die Gemeinderäthe würden in eine sehr kritische Lage kommen, wenn
sie allein entscheiden wollten».'”!
Die Regierungskommission fragte daraufhin den Abgeordneten
Gmelch, ob er schon einmal an einer Bürgerversammlung, namentlich in
Balzers, teilgenommen habe. Wenn ja, so könne er sicher beipflichten, dass
so eine turbulente Versammlung nur schwer Einkaufsgebühren festlegen
könne. Markus Kessler als Kommissionsvorsitzender unterstrich seine
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