Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

9 Alois Ospelt: Grundentlastung und Bau- 
ernbefreiung im Revolutionsjahr 1848. 
In: Arthur Brunhart (Hg.): Revolution 
2000, 5. 107-118, hier S. 112-113. 
Zum Wirken von Peter Kaiser siehe Arthur 
Brunhart: Peter Kaiser 1793-1864. 
Vaduz, Zürich 21998, 
Zitiert nach Peter Geiger: Politisches 
Wirken Peter Kaisers und Nachwirkungen 
m 20. Jahrhundert. In: Peter Geiger (Hg.): 
Peter Kaiser als Politiker, Historiker und 
zrzieher (1793-1864). In: Liechtenstein 
>olitische Schriften, Bd. 17. Vaduz 1993, 
5. 27-42, hier S. 33. 
3ericht von Landvogt Johann Michael 
Menzinger an Fürst Alois Il., zitiert bei 
Peter Geiger: Geschichte 1970, 5. 57-58, 
Carl Schädler (1804-1872) war ein Sohn 
des Arztes Gebhard Schädier, der 1803 
n Eschen als Dorfgenosse aufgenommen 
wurde (zu Gebhard Schädler siehe Kap. 
2). Vgl. auch Rudolf Rheinberger: Liech- 
ensteiner Ärzte 1991, 5. 45-78, sowie 
Saul Vogt: Landtag 1987, S. 177, ebenso 
Stammbaum 3 auf S, 49, 
Johann Ludwig Grass (1789-1860), 
als Sohn des Arztes Christoph Grass in 
Vaduz aufgewachsen. Siehe auch Rudolf 
Rheinberger: Liechtensteiner Ärzte 1991. 
S. 79-98. 
6 Arthur Brunhart: Peter Kaiser 1998, 
5. 131-132. 
Peter Geiger: Geschichte 1970, 5. 63 
und $S. 71-73. 
7 
3.2 
AUSWIRKUNGEN DER REVOLUTION VON 1848 AUF BÜRGER- 
RECHTSFRAGEN IN LIECHTENSTEIN 
Die bäuerliche Bevölkerung Liechtensteins blieb von der Revolutions- 
bewegung des Jahres 1848 nicht unberührt. Obwohl seit 1808 aus der 
Leibeigenschaft entlassen, mussten die Bewohnerinnen und Bewohner 
Liechtensteins 1848 noch Abgaben und Frondienste an die Landesherr- 
schaft tätigen. Die Beseitigung dieser Lasten war daher ein zentrales 
Anliegen der Bevölkerung, auf welches der Fürst noch im Jahr 1848 
weitgehend einging.'° Die revolutionäre Bewegung in Liechtenstein stand 
vor allem in Verbindung mit Peter Kaiser, der aus Mauren stammenden 
Lehrerpersönlichkeit, die damals in Chur als Schulleiter tätig war.'' 
Seinem Einsatz war es zu verdanken, dass die Bewegung in Liechtenstein 
weitgehend gewaltfrei blieb. Er gab den Forderungen des Volkes eine 
schriftliche Form. In einem entsprechenden Schreiben an den Fürsten vom 
22. März 1848 hiess es: «Die Art, wie wir bisher verwaltet und regiert wurden, 
ist für unser Ländchen zu kostspielig, das Grundeigentum zu schwer 
belastet. Wir haben nur zu lange unter diesem doppelten Druck gelitten. 
So ergreift auch uns die Bewegung, welche ganz Deutschland durch- 
zuckt und an alle Throne klopft: Auch wir wollen eine freiere Verfassung, 
Entlastung des Grundeigenthums — wir wollen in Zukunft als Bürger, und 
nicht als Unterthanen behandelt sein.» 
In Balzers riefen junge Leute nach Freiheit und Gleichheit.'* Von 
hier aus war am 21. März 1848 die Bitte an Peter Kaiser ergangen, die 
Revolutionsbewegung anzuführen. In den liechtensteinischen Gemeinden 
gewählte Volksausschüsse — über 110 Personen — trafen sich gemeinsam 
am 22. März 1848 in Schaan. Sie wählten einen engeren Landesausschuss, 
dem Peter Kaiser als Präsident und die Ärzte Karl Schädler!* und Johann 
Ludwig Grass’ als weitere Mitglieder angehörten. Der Landesausschuss 
formulierte am 22. und 24. März 1848 erste Forderungen der Bevölkerung 
an den Fürsten.'® 
Der Landesausschuss forderte eine freiere Verfassung. Diese sollte 
einen vom Volk gewählten Landtag zulassen, der die Gesetze mitbestimmte 
sowie die Finanzen von Staat, Schulen und dem Landesarmenfonds 
kontrollierte. Die gewünschte Verfassung müsse zudem die Öffentlichkeit 
der Landtagssitzungen sowie das freie Vereins- und Versammlungsrecht 
garantieren. In seiner Antwort vom 7. April 1848 versprach Fürst Alois II. 
eine Verfassung für Liechtenstein mit freier Wahl der Volksvertreter; 
allerdings sah er vor, das Wahlrecht von «Besitz und Bildung» abhängig zu 
machen. Eine solche Verfassung sollte in Kraft treten, sobald Österreich 
und weitere Staaten des Deutschen Bundes ähnliche Verfassungen erliessen. 
Es dauerte noch 14 Jahre bis zum Erlass der vom Landesausschuss 
geforderten Verfassung. 
IR
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.