Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

DEMOKRATISIERUNG- UND REFORMPROZESSE 
1848-1862/1864 
Die folgenden Ausführungen befassen sich mit der politischen, wirtschaft- 
lichen und gesetzgeberischen Entwicklung der Jahre von 1848 bis 1864. 
Besonders die Ereignisse der Jahre 1848 und 1849 — gesehen im Kon- 
text mit der europäischen Entwicklung — waren wegweisend für die 
Demokratisierung des Landes sowie für die Gesetzgebung von 1862 und 
1864. Peter Geiger bezeichnete das Jahr 1848 gar als «Geburtsjahr der 
Demokratie in Liechtenstein».! Aber auch die Jahre 1862 und 1864 
bedeuteten zwei Meilensteine in Bezug auf die demokratische Entwick- 
lung Liechtensteins: Mit dem Erlass der Verfassung von 1862 wurde 
Liechtenstein zur konstitutionellen Monarchie, 1864 folgten das neue 
Gemeindegesetz sowie das neue Gesetz betreffend den Erwerb der liech- 
tensteinischen Staatsbürgerschaft.” 
Die neue Verfassung von 1862 schuf ein Parlament in Liechtenstein, 
dessen Mitglieder mehrheitlich vom Volk gewählt wurden, wenn auch 
indirekt über Wahlmänner. Die Verfassung war zudem Grundlage für die 
Gesetzgebung in Liechtenstein in den Jahren nach 1862. Das erwähnte 
Gemeindegesetz von 1864 sicherte die Gemeindeautonomie und gestat- 
tete die Volkswahl der Ortsvorsteher und der Gemeinderäte. In Bezug auf 
das Bürgerrecht hatte die 1864 erfolgte Verknüpfung des Staats- und des 
Gemeindebürgerrechts eine zentrale Bedeutung: Jeder Staatsbürger ist 
seither auch Bürger einer liechtensteinischen Gemeinde. 
Peter Geiger: Der lange Atem der 
Revolution von 1848 in Liechtenstein 
Elf Thesen. In: Arthur Brunhart (Hg.): 
Zevolution 2000, 5. 131-136, hier S. 132 
Der Begriff «konstitutionell» bedeutet 
verfassungsmässig. Im Gegensatz zu 
einer absoluten Monarchie ist eine 
konstitutionelle Monarchie eine an eine 
Verfassung gebundene Monarchie. Vgl. 
dazu Konrad Fuchs, Heribert Raab (Hg.): 
Wörterbuch Geschichte, München 2001 
< A428.
	        

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