Volltext: "Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde"

VORWORT DER REGIERUNG 
Vier Jahre nach der letzten grösseren Revision des Einbürgerungsrechts 
wird in Liechtenstein wieder über die Einbürgerung diskutiert. Nach den 
damals neu eingeführten Bestimmungen — Kernpunkte waren «Fördern 
und Fordern», «Integrationsvereinbarung», «Sprachkurs», «Staatskunde- 
prüfung» — fordern insbesondere Wirtschaftskreise nun eine Einbürgerungs- 
zrleichterung: Sie soll Spielraum für den Zuzug ausländischen Fachpersonals 
und damit gute Rahmenbedingungen für künftiges Wachstum schaffen. 
Die Einbürgerungsdiskussion bewegt sich nicht erst heute in einem 
Spannungsfeld zwischen Abwehr und Öffnung, Ängsten und Hoffnungen. 
Sie ist sowohl historisch wie mit Blick auf die Gegenwart ein vielschich- 
tiges Thema. 
Durchgehend spielten materielle Überlegungen eine wichtige Rolle. 
Im 19. Jahrhundert stand der Zugang zum Bürgernutzen und damit zu 
den Grundlagen der wirtschaftlichen Existenz im Zentrum: Gemeinde- 
boden, Allmende, Wald, Alp. Nach dem Ersten Weltkrieg entdeckten 
findige Köpfe die Vergabe des Staatsbürgerrechts als Mittel, um durch 
sogenannte Finanzeinbürgerungen die maroden öffentlichen Finanzen 
aufzubessern. Von dieser Einbürgerungsart wurde nach dem Zweiten Welt- 
krieg allmählich Abstand genommen, als Staat und Gemeinden dank dem 
Aufschwung der liechtensteinischen Wirtschaft genügend andere Einnah- 
mequellen zur Verfügung standen. Der Fokus der Diskussion verlegte sich 
nun auf die Frage des Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte, der von den 
Arbeitgebern als notwendig gefordert, von Teilen der Arbeitnehmerschaft 
aber als bedrohliche Konkurrenz empfunden und mit dem Schlagwort 
der «Überfremdung» bekämpft wurde. Die Einbürgerung sogenannt altein- 
gesessener Ausländer sollte das Dilemma lösen und Einwanderung bei 
gleichzeitiger Einhaltung der sogenannten Drittelsgrenze ermöglichen: 
Ein — im internationalen Vergleich sehr hoher — Ausländeranteil von einem 
Drittel wurde als tragbar erachtet. 
Neben gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzenüberle- 
gungen konnte eine Einbürgerung oder Nichteinbürgerung für den persön- 
lichen Lebensweg der betroffenen Menschen von grosser Bedeutung sein 
- sei es durch die Möglichkeiten, die einem die Staatsangehörigkeit eines 
neutralen Staates in Kriegszeiten bot, oder sei es durch die Gewährung des 
Staatsbürgerrechts an zuvor staatenlose Personen. 
Dem Historischen Verein ist zu danken, dass er, einer Einladung 
der Regierung im Nachgang zur Unabhängigen Historikerkommission 
Liechtenstein Zweiter Weltkrieg folgend, das kontroverse Thema der 
Einbürgerung aufgegriffen hat. Die drei nun vorliegenden Studien und 
der zusammenfassende Schlussbericht zeichnen die Entwicklung des 
Einbürgerungsrechts und der Einbürgerungspraxis in den letzten beiden
	        

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