DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
Die SPE soll kurz zusammengefasst wie folgt ausgestaltet werden:
1. Es soll vier Gründungsmóglichkeiten geben, nämlich Neu-
gründung, Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft,
Verschmelzung einer bestehenden Gesellschaft sowie Spal-
tung einer bestehenden Gesellschaft”,
2. Der Registersitz und die Hauptverwaltung der SPE können in
verschieden Mitgliedstaaten liegen”.
3. Das Mindestkapital soli ein Euro betragen”“.
Als Gesellschaftsorgane werden ,das Mitglied der Unterneh-
mensleitung", ,das Leitungsorgan" und ,das Aufsichtsorgan"
definiert”,
5. Geselischafter der SPE können natürliche Personen als auch
Gesellschaften sein?*.
2.11 Die Zukunft des Rechts der GmbH
Die heute geltenden Regelungen stammen grósstenteils aus dem Jahre
1926. Einige dieser Bestimmungen sind unklar und führen zu Rechtsunsi-
?? Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für
Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen,
die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, ABI. L 225 vom 20.08.1990, S. 1.
93 Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für
Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener
Mitgliedstaaten, ABI. L. 157 vom 26.6.2003, S. 49.
9 Vgl. Art. 5 Abs. 1 des Entwurfs der SPE-VO.
?5 Ugl. Art. 7 des Entwurfs der SPE-VO.
96 Vol. Art. 19 des Entwurfs der SPE-VO.
97 Vgl. Art. 2 Abs. 1 des Entwurfs der SPE-VO.
?8 vgl. GmbHR 2008, 903.
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