Volltext: Die liechtensteinische GmbH

DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH 
2 HOCHSCHULE 
== LIECHTENSTEIN 
  
In Liechtenstein ist die Gründung einer GmbH als Einmanngesellschaft 
möglich. Die Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung wurde einge- 
führt, um der 12. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie gerecht zu werden 
und um nicht die AG diesen Bestimmungen unterwerfen zu müssen sowie 
dem Postulat, dass keine der rein liechtensteinisch spezifischen Rechts- 
formen (Anstalt, Trust reg., Stiftung) unter den  Richtlinien- 
Anpassungsbedarf fällt, Nachdruck zu verschaffen”. Im Gegensatz hierzu 
sind bei der AG zwingend mindestens zwei Aktionäre erforderlich (Art. 281 
Abs. 2 PGR sowie Art, 288 Abs. 1 PGR). Der Umstand, dass eine Einperso- 
nen-AG zwar nicht als solche errichtet, aber bereits eine juristische 
Sekunde danach durch Vereinigung sámtlicher Aktien in einer Hand ent- 
stehen kann, ist auf die 12. gesellschaftsrechtliche Richtlinie 
zurückzuführen. 
2.1.2Die GmbH als teils kapitalbezogene, teils personenbezogene 
Mischform 
Während die AG spezifisch kapitalbezogen und die Kollektivgesellschaft 
spezifisch personenbezogen aufgebaut ist, stellt die GmbH eine Mischform 
dar”. Sie enthält kapitalbezogene Grundzüge, wie beispielsweise das feste 
Stammkapital, welches in feste Stammanteile unterteilt ist, und personen- 
bezogene Elemente, wie etwa die erschwerte Übertragbarkeit der 
Mitgliedschaft”, 
  
23 BuA 153/1998, 178. 
24 MaRXER, 99 m.w.N. 
25 Vgl. hierzu auch HANDscHIN, Die personalistische GmbH, in Kunz, JORG, ARTER, 59. 
26 MErER-HAYOZ/FORSTMOSER, 489, 
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