DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
2 HOCHSCHULE
== LIECHTENSTEIN
In Liechtenstein ist die Gründung einer GmbH als Einmanngesellschaft
möglich. Die Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung wurde einge-
führt, um der 12. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie gerecht zu werden
und um nicht die AG diesen Bestimmungen unterwerfen zu müssen sowie
dem Postulat, dass keine der rein liechtensteinisch spezifischen Rechts-
formen (Anstalt, Trust reg., Stiftung) unter den Richtlinien-
Anpassungsbedarf fällt, Nachdruck zu verschaffen”. Im Gegensatz hierzu
sind bei der AG zwingend mindestens zwei Aktionäre erforderlich (Art. 281
Abs. 2 PGR sowie Art, 288 Abs. 1 PGR). Der Umstand, dass eine Einperso-
nen-AG zwar nicht als solche errichtet, aber bereits eine juristische
Sekunde danach durch Vereinigung sámtlicher Aktien in einer Hand ent-
stehen kann, ist auf die 12. gesellschaftsrechtliche Richtlinie
zurückzuführen.
2.1.2Die GmbH als teils kapitalbezogene, teils personenbezogene
Mischform
Während die AG spezifisch kapitalbezogen und die Kollektivgesellschaft
spezifisch personenbezogen aufgebaut ist, stellt die GmbH eine Mischform
dar”. Sie enthält kapitalbezogene Grundzüge, wie beispielsweise das feste
Stammkapital, welches in feste Stammanteile unterteilt ist, und personen-
bezogene Elemente, wie etwa die erschwerte Übertragbarkeit der
Mitgliedschaft”,
23 BuA 153/1998, 178.
24 MaRXER, 99 m.w.N.
25 Vgl. hierzu auch HANDscHIN, Die personalistische GmbH, in Kunz, JORG, ARTER, 59.
26 MErER-HAYOZ/FORSTMOSER, 489,
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