Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

Wanger Batliner; seit 2005 Ersatzrichter beim Staatsgerichtshof; seit 2008 Verwaltungsrat bei Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG. Herbert Wille 1968 Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Uni- versität Freiburg / Schweiz mit dem Lizentiat der Rechte; 1972 Promo- tion zum Dr. iur. utriusque an der Universität Freiburg / Schweiz. 1970–1986 Ressortsekretär der Regierung; 1986–1993 Mitglied der Re- gierung als Regierungschef-Stellvertreter. Seit Juni 1993 Forschungsbe- auftragter im Fachbereich Recht am Liechtenstein-Institut, Bendern; 1993–1997 Vorsitzender der FL-Verwaltungsbeschwerdeinstanz (heute: Verwaltungsgerichtshof). Markus Wille 1993–1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich (lic. iur.); 1999 Gerichtspraktikum beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz; 2000 Konzipient bei der Anwaltskanzlei Wolf & Hoch, Vaduz; 2002 Partner im Wanger Advokaturbüro, Vaduz; 2006 Vizepräsident der liechtensteinischen Landesgrundverkehrskommission; 2007 Wechsel als juristischer Mitarbeiter zum Advokaturbüro Sprenger Kolzoff Ospelt & Partner, Triesen; 2008 Ersatzrichter beim Staatsgerichtshof des Fürsten- tums Liechtenstein; 2009 Partner der Advocatur Sprenger & Partner AG, Triesen. Tobias Michael Wille Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens Uni- versität Innsbruck (A). 2003 Abschluss mit dem akademischen Grad ei- nes Magister iuris. Aufnahme des Doktoratsstudiums an der Rechtswis- senschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. 2007 Abnahme der Dis- sertation durch die Fakultät. Seit Herbst 2007 juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Ritter & Beck Rechtsanwälte, Vaduz.901 
Die Autoren
	        

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