Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

dam wurde Art. 73b zu Art. 56 EG umnummeriert, nach dem Vertrag von Lissabon ist die Vorschrift in Art. 63 AEUV enthalten. Sie lautet: «(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten. (2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Be- schränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern ver boten.» Die Kapitalverkehrsfreiheit hat im EU-Recht 
Direktwirkung.184Sie ent- hält nicht nur ein Diskriminierungsverbot, wobei offene und versteckte Diskriminierungen erfasst sind, sondern auch ein Beschränkungsverbot. Verboten sind damit auch nationale Massnahmen, die für grenzüber- schreitende und innerstaatliche Kapitalbewegungen 
ohne Unterschied gelten.185Sowohl diskriminierende als auch nicht-diskriminierende Massnahmen können aus den in Art. 65 AEUV genannten Gründen 
ge- rechtfertigtsein. Nach der Rechtsprechung des EuGH können Be- schränkungen aber auch durch zwingende Gründe des Allgemeininte- resses gerechtfertigt sein, wenn die Massnahme nicht diskriminierend und im Hinblick auf den angestrebten Zweck verhältnismässig ist.186 Da das EWR-Abkommen in die nationalen Rechtssysteme der EWR / EFTA-Staaten umgesetzt wurde und auch die Richtlinie 88/361/EWG gemäss Anhang XII Teil des EWR-Rechts ist, ist die Ka- pitalverkehrsfreiheit auch im EWR-Recht 
direkt wirksam. Nach der Än- derung der unionsrechtlichen Vorschriften zur Kapitalverkehrsfreiheit im Maastrichter Vertrag stellte sich die Frage, ob die 
Inhaltsgleichheit mit dem EWR-Recht gegeben war. EFTA-Gerichtshof und EuGH ha- ben hier in einer Serie von Urteilen Klarheit geschaffen.187In seiner neu- 843 
Grundfreiheiten und Grundrechte im EWR-Recht 184Verb. Rs. C-163/94, Rs. C-164/94 und Rs. C-250/94 Strafverfahren gegen Lucas Emi- lio Sanz de Lera, Raimundo Díaz Jiménez und Figen, Slg. 1995, I-4821, Rz. 40–48. 185Peter von Wilmowsky, Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs, in: Dirk Ehlers (Hrsg.), Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten, 3. Aufl., Berlin 2009, 407 f. 186Rs. C-334/02 Kommission v Frankreich, Slg. 2004, I-2229, Rz. 28. 187Rs. E-1/00 Íslandsbanki, 2000-2001 EFTA Court Report, 8; Rs. C-452/01 Margare- the Ospelt und Schlössle Weissenberg Familienstiftung, Slg. 2003, I-9743, Rz. 32, und Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed; Rs. E-1/04 Fokus Bank ASA, 2004 EFTA Court Report, Rz. 23; Rs. C-452/04 Fidium Finanz AG v Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Slg. 2006, I-9521.101 102
	        

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