Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

XI.Kapitalverkehrsfreiheit 1.Allgemeines Artikel 40 EWRA bestimmt: «Im Rahmen dieses Abkommens unterliegt der Kapitalverkehr in bezug auf Berechtigte, die in den EG-Mitgliedstaaten oder den EFTA-Staaten ansässig sind, keinen Beschränkungen und keiner Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohn- ortes der Parteien oder des Anlageortes. Die Durchführungsbe- stimmungen zu diesem Artikel sind in Anhang XII enthalten.» Die Vorschrift hat die wesentlichen Elemente des Wortlauts des Art. 67 EWG-Vertrag in der 
Vor-Maastricht-Fassungübernommen. Art. 67 EWGV bestimmte, dass die Mitgliedstaaten untereinander während einer Übergangszeit alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs in Bezug auf in der Gemeinschaft ansässige Berechtigte beseitigen, «soweit es für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist». Die Vor- schrift war daher nach der Rechtsprechung des EuGH der direkten Wir- kung nicht fähig.182Art. 40 EWRA kennt die genannte Einschränkung nicht. Die Kapitalverkehrsrichtlinie (Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages) ist ge- mäss Punkt 1 von Anhang XII Teil des EWR-Rechts. Nach Art. 1 der Richtlinie beseitigen die Mitgliedstaaten unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen die Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Gebietsansässigen in den Mitgliedstaaten. Zur Erleichterung der Durch- führung der Richtlinie wird der Kapitalverkehr entsprechend der No- menklatur in Anhang I gegliedert. Art. 1 der Richtlinie wurde vom EuGH in Verbindung mit Art. 4 in den verb. Rs. C-358/93 und 
C-416/93 Strafverfahren gegen Aldo Bordessa u. a.für unmittelbar anwendbar er- klärt.183Die Verträge von Maastricht führten zu einer Änderung des Art. 67 EWG-Vertrag. Art. 73b des EG-Vertrages gab in der Sache den Inhalt von Art. 1 der Richtlinie 88/361/EWG wieder. Im Vertrag von Amster- 842Carl 
Baudenbacher 182Rs. 203/80 Strafverfahren gegen Guerrino Casati, Slg. 1981, 2595. 183Verb. Rs C-358/93 und Rs. C-416/93 Strafverfahren gegen Aldo Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Rz. 35. 
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