zölle. Der EuGH legt die Parallelvorschrift des Art. 28 AEUV streng aus. Entscheidend ist nicht der Zweck einer Abgabe, sondern ihre Wir- kung. Der Begriff der Abgaben gleicher Wirkung wird weit verstanden.81 Art. 14 EWRA übernimmt das in Art. 110 AEUV verankerte
Verbot dis- kriminierender Besteuerung. In der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 110 AEUV haben v. a. die Fragen im Vordergrund gestanden, ob Waren als gleichartig anzusehen sind und ob eine unterschiedliche Besteuerung geeignet ist, inländische Produktionen mittelbar zu schützen.82 2.2EWR-Fallrecht Der EFTA-Gerichtshof hatte bislang keine Gelegenheit, sich zu Art. 10 EWRA zu äussern. Hingegen hat das Gericht der EU in Rs.
T-115/94 Opel Austria ./. Rat der EUentschieden, eine – auch noch so geringe – den in- oder ausländischen Waren
wegen ihres Grenzübertrittseinseitig auferlegte finanzielle Belastung stelle, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhe- bung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Art. 10 EWRA dar. Insoweit berief sich das Gericht auf das Urteil des EuGH in Rs. 3/69
So- ciaal Fonds voor de Diamantarbeiders.83Gestützt darauf entschied es, dass die Wiedereinführung eines Zollsatzes von 4,9 % auf von General Motors Austria hergestellte Kraftfahrzeug-Schaltgetriebe mit Ursprung in Österreich im Sinne von Protokoll Nr. 3 zum Abkommen eine Ab- gabe gleicher Wirkung im Sinne des Artikels 10 EWRA sei. Es brauche nicht geklärt zu werden, ob sie als Einfuhrzoll im eigentlichen Sinn an- zusehen sei.84 In zwei Fällen hat sich der EFTA-Gerichtshof mit Art. 14 EWRA befasst. In Rs. E-1/01
Einarssonentschied er, dass eine Vorschrift des is- ländischen Rechts, nach der Bücher in isländischer Sprache einem sehr viel
tieferen Mehrwertsteuersatzunterlagen als Bücher in anderen Spra- chen, den Tatbestand der verbotenen diskriminierenden Besteuerung im Sinne von Art. 14 Abs. 2 EWRA erfüllte. Die Einladung der isländischen 802Carl
Baudenbacher 81Vgl. Ulrich Haltern, Europarecht. Dogmatik im Kontext, 2. Aufl., Tübingen 2007, Rz. 1436 ff. mit umfassendem Rechtsprechungsnachweis. 82Vgl. die Nachweise bei Cordula Stumpf, in: Jürgen Schwarze (Hrsg.), EU-Kom- mentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2009, Art. 90 EGV, Rz. 9 ff., 21 ff. 83Rs. 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Rz. 18. 84Rs. T-115/94 Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union, Slg. 1997, II- 39, Rz. 99, 121 und 122.
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