EFTA-Gerichtshof hat dazu in ständiger Rechtsprechung Folgendes festgestellt: Im Allgemeinen unterstehen die Steuersysteme der EWR / EFTA-Staaten dem EWR-Recht nicht. Die EFTA-Staaten haben aber ihre Gesetzgebung so auszugestalten, dass sie mit den Vorschriften des EWR-Abkommens, insbesondere den
Grundfreiheitenund dem
Beihil- ferechtvereinbar ist.64 4.Verhältnis der Grundfreiheiten zueinander Was das Verhältnis der Grundfreiheiten zueinander im EU-Recht angeht, so gibt es in der Rechtsprechung des EuGH keine eindeutige Linie. Grundsätzlich können mehrere Grundfreiheiten nebeneinander greifen. Bei solcher
kumulativer Anwendungwird der Schutz durch die am wei- testen reichende Grundfreiheit bestimmt. Ein Sonderproblem könnte sich bei der Dienstleistungsfreiheit stellen. Nach Art. 57 Abs. 1 AEUV sind Dienstleistungen «Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt er- bracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterlie- gen». Daraus könnte man ein Rangverhältnis ableiten. Der EuGH hat diese Auffassung aber in der Rs. C-452/04
Fidium Finanz AG ./. Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtverworfen.65Auch der EFTA- Gerichtshof geht für das EWR-Recht grundsätzlich von der kumulativen Anwendbarkeit mehrerer Grundfreiheiten aus. In den Rs. E-1/06
ESA ./. Norwegen(«Gaming Machines») und E-3/06
Ladbrokes hat er die Nie- derlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit nebeneinander ange- wandt.66Die Rs. 2/06
ESA ./. Norwegen(«Norwegian Waterfalls») und 798Carl
Baudenbacher 64Vgl. Rs. E-6/98 The Government of Norway v ESA, 1999 EFTA Court Report, 74, Rz. 34 (Beihilferecht); Rs. E-1/01 Hörður Einarsson v The Icelandic State, 2002 EFTA Court Report, 1, Rz. 17 (diskriminierende Besteuerung); Rs. E-1/03 ESA v Iceland, 2003 EFTA Court Report, 143, Rz. 26 (Dienstleistungsfreiheit); Rs. E-1/04 Fokus Bank ASA, 2004 EFTA Court Report, 11, Rz. 20 (Kapitalverkehrsfreiheit); vgl. auch zur Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit Rs. E-7/07 Seabrokers AS v The Norwegian State v/l Skattedirektoratet, 2008 EFTA Court Report, 172. 65Rs. C-452/04 Fidium Finanz AG v Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Slg. 2006, I-9521, Rz. 32. 66Vgl. Rs. E-1/06, ESA v The Kingdom of Norway, 2007 EFTA Court Report, 8; Rs. E-3/06, Ladbrokes Ltd. v The Government of Norway, Ministry of Culture and 28