Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

EuGH. Er hat insbesondere das Prinzip des effet utile anerkannt und ist, falls es die Umstände erfordern, auch zu dynamischer Auslegung bereit. Letzteres bezieht sich auch auf Going 
first-Fälle.54 VI.Allgemeine Bemerkungen zu den Grundfreiheiten 1.Weitgehende Inhaltsgleichheit von EWR-Recht und EU-Recht EWR-Recht und EU-Recht sind im Bereich der Grundfreiheiten weit- gehend inhaltsgleich. Trotzdem haben die Regierungen der EWR / EFTA-Staaten den EFTA-Gerichtshof in einer Reihe von Fällen aufge- fordert, 
Unterschiedezwischen EWR-Recht und EU-Recht in Ziel und Kontext bzw. im Anwendungsbereich anzuerkennen. Dabei wurde stets argumentiert, dass die Grundfreiheiten im EWR aufgrund des geringe- ren Integrationsgrades in stärkerem Masse beschränkt werden dürften als in der EU. Der EFTA-Gerichtshof hat solchen Ansinnen keine Folge gegeben.55Auch Versuche, den EFTA-Gerichtshof zur Anerken nung ei- ner 
de-minimis-Regel oder einer Spürbarkeitsvoraussetzung bei den Grundfreiheiten zu bewegen, blieben erfolglos.56Die Auslegung von Vorschriften des EWR-Abkommens betreffend die Grundfreiheiten, welche den Wortlaut von Vorschriften des AEUV wieder geben, unter- 795 
Grundfreiheiten und Grundrechte im EWR-Recht 54Vgl. dazu Carl Baudenbacher, Zur Auslegung des EWR-Rechts durch den EFTA- Gerichtshof, in: Gerda Müller / Eilert Osterloh / Torsten Stein (Hrsg.), Festschrift für Günter Hirsch, München 2008, 27 ff.; vgl. zum Prinzip der Effektivität im Be- sonderen Rs. E-4/01 Arnulf Clauder, Urteil vom 26. Juli 2011, noch nicht in Report, Rz. 34, 46 und 48; Rs E-1/11 Dr. A., Urteil vom 15. Dezember 2011, noch nicht in Report, Rz. 74. 55Nachweise bei Carl Baudenbacher, Governments before the EFTA Court, in: Fest- skrift til Claus Gulmann, Kopenhagen 2006, 23 ff., 30 f.; vgl. auch Rs. E-2/06 ESA v Norway (Norwegian Waterfalls), 2007 EFTA Court Report, 163, Rz. 58 ff.; im gleichen Sinne und ebenfalls erfolglos schon der Rat in Rs. T-115/94 Opel Austria GmbH v Rat der Europäischen Union, Slg. 1997, II-39, Rz. 62, 105. 56Nachweise bei Carl Baudenbacher, Governments before the EFTA Court, a. a. O., 31 f.; die Behauptung, eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit setze eine spür- bare Auswirkung nationaler Massnahmen auf den grenzüberschreitenden Kapital- verkehr voraus, wurde von der isländischen Regierung in Rs. E-1/00 State Debt Ma- nagement Agency v Íslandsbanki-FBA, 2000-2001 EFTA Court Report, 8, Rz. 27/28 und Report for the Hearing, a. a. O., Rz. 45, geltend gemacht.24
	        

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