Volltext: Grundrechtspraxis in Liechtenstein

inhaltsgleich sind.8In seiner neueren Rechtsprechung spricht der Ge- richtshof in diesem Zusammenhang von 
«procedural homogeneity».9 2.Vertragsverletzungsverfahren Nach Art. 31 ÜGA kann die ESA gegen einen EFTA-Staat, der nach ih- rer Auffassung gegen eine Verpflichtung aus dem EWR-Abkommen oder aus dem ÜGA verstossen hat, eine mit Gründen versehene Stel- lungnahme abgeben. Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der ESA gesetzten Frist nicht nach, so kann diese den EFTA- Gerichtshof anrufen. Art. 31 ÜGA ist inhaltsgleich mit Art. 258 AEUV. Gemäss Art. 33 EWRA haben die betroffenen EFTA-Staaten die erfor- derlichen Massnahmen zu ergreifen, um dem Urteil des EFTA-Ge- richtshofs zu entsprechen. Vorschriften wie Art. 260 Abs. 2 und 3 AEUV, die erst durch den Vertrag von Maastricht, d. h. nach Unterzei- chung des EWRA geschaffen wurden, fehlen im ÜGA. Aufgrund der Grösse des EFTA-Pfeilers stellt die Umsetzung von Urteilen des EFTA- Gerichtshofs aber kaum ein Problem dar. Immerhin ist es in Einzelfällen in den Mitgliedstaaten zu Debatten gekommen und der EFTA-Ge- richtshof hat unlängst Norwegen aufgrund einer zweiten Vertragsverlet- zungsklage der ESA zum zweiten Mal verurteilt. Norwegen hatte das erste Urteil des EFTA-Gerichtshofs nicht umgesetzt. Der EFTA-Ge- richtshof erwähnte die Loyalitätspflicht der EWR / EFTA-Staaten ge- mäss Art. 3 EWRA und hob hervor, dass Vertragsverletzungsentschei- dungen nach Art. 33 ÜGA genau wie nach Art. 260(1) AEUV für die EFTA-Staaten verbindlich sind. Er betonte weiter die Bedeutung der prozeduralen Homogenität. Dass das ÜGA, im Gegensatz zum AEUV, keine Strafzahlungen bei Nichtumsetzung eines solchen Urteils vorsieht, heisse nicht, «that the obligation on EFTA States to comply with the 784Carl 
Baudenbacher 8Rs. E-2/94 Scottish Salmon Growers Association, 1994-1995 EFTA Court Report, 59; Rs. E-2/02 Technologien Bau- und Wirtschaftsberatung GmbH and Bellona Foundation v ESA, 2003 EFTA Court Report, 52, Rz. 38-40; verb. Rs. E-5/04, Rs. E-6/04 und Rs. E-7/04 Fesil and Finnfjord, 2005 EFTA Court Report, 117, Rz. 53. 9Rs. E-13/10 Aleris Ungplan AS v ESA, Beschluss vom 31. Januar 2011, noch nicht in Report, Rz. 24; Beschlüsse des Präsidenten des EFTA-Gerichtshofs vom 15. Feb- ruar 2011 in Rs. E-15/10 Posten Norge AS v ESA, Rz. 8, und vom 25. März 2011 in Rs. E-14/10 Konkurrenten.no AS v ESA, Rz. 9. 10
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.